Staatsanwaltschaft fordert im Steuerprozess eine Haftstrafe
Muss Prinz von Anhalt zurück ins Gefängnis?
- Veröffentlicht: 19.09.2016
- 12:13 Uhr
- dpa
Neuer Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt - Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Haft.
Im neuen Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt hat die Staatsanwaltschaft eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. In dem Verfahren vor dem Augsburger Landgericht führte der Staatsanwalt am Montag aus, dass der 49-Jährige seine Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt und damit einen Schaden von rund 660.000 Euro verursacht habe.
In einem ersten Prozess war der selbst ernannte "Protzprinz" und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, damals ging es um die Hinterziehung von etwa 800.000 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die geschäftliche Nutzung von Autos wie Porsche 911 oder Rolls Royce nicht ausreichend geprüft gewesen sei.
Der Angeklagte hatte den Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft
Die Verteidiger des 49-Jährigen, der Anfang des Monats an der Sat.1-Show "Promi Big Brother" teilgenommen hatte, machten noch einmal klar, dass sie ihren Mandanten für unschuldig halten. Da der BGH grundsätzlich am Schuldspruch festhielt und ein Freispruch daher nicht möglich ist, forderten sie eine Strafe ohne Haft für den 49-Jährigen - er hat schon mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Ein konkretes Strafmaß forderten die Anwälte nicht. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.
Der Angeklagte war als Marcus Eberhardt geboren worden und hatte den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.