GEMA gegen US-Gericht
Warum Deutsche „Happy Birthday“ nicht singen dürfen
- Veröffentlicht: 24.09.2015
- 17:03 Uhr
Zu einer richtigen Geburtstagsfeier gehören eine Torte, Geschenke und natürlich Freunde, die "Happy Brithday" singen. Dabei ist Letzteres streng genommen verboten. Die Rechte an dem Song sicherte sich nämlich der US-Medienkonzern Warner. Nun entschied ein Gericht jedoch zugunsten der Allgemeinheit.
#Warner verliert Rechte
1988 hat Warner die Urheberrechte am Song "Happy Birthday" mit dem Kauf der Firma Birchtree Ltd. erworben. Seitdem verdient das Major-Label Millionen an den Lizenzgebühren des Liedes. Damit soll nun Schluss sein. Wie "tagessschau.de" vermeldet, wurde per richterlichen Beschluss Warner der Geldhahn zugedreht – "Happy Birthday" gehört ab sofort allen.
#Autor von "Happy Birthday" unbekannt
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nicht bekannt sei, wer den Text zum Geburtstaglied geschrieben habe – Warners Rechte würden sich nämlich nur auf das Klavier-Arrangement beziehen. Zum Rechtsstreit war es übrigens gekommen, nachdem die Regisseurin Jennifer Nelson umgerechnet knapp 1300 Euro für die Nutzung von "Happy Birthday" in einem Dokumentarfilm zahlen sollte und daraufhin Warner verklagt hatte.
#Lied ist in deinem Land nicht verfügbar
Dieser Satz könnte unter Umständen angezeigt werden, wenn ihr auf YouTube versucht, "Happy Birthday" aufzurufen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA ist nämlich nicht derselben Auffassung wie das US-Bundesgericht und möchte die Rechtslage zum Song zunächst noch überprüfen. Spätestens ab 2016 kann aber auch hierzulande ohne schlechtes Gewissen der König unter den Geburtstagssongs gesungen und abgespielt werden – dann laufen nämlich Warners Rechte an "Happy Birthday" aus.
Angeber-Fact: "Happy Birthday" wurde ursprünglich auf den Namen "Good Morning to You" getauft und 1893 vom US-Musiker Mildred Hill und seiner Schwester Patty komponiert.