Open-Air-Vergnügen
Sex in der Öffentlichkeit: Was sagt das Gesetz?
Sex in der Öffentlichkeit ist sehr beliebt, braucht aber seine Regeln. Denn wer zu unvorsichtig ist, muss zuweilen tief ins Portemonnaie greifen. Vielerorts wird man dafür nämlich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Menschen lieben Sex in der Öffentlichkeit
Sex in der Öffentlichkeit ist trotz der prekären Lage im Gesetz sehr beliebt. 60 Prozent der Menschen in Deutschland hatten Umfragen zufolge bereits Spaß im Freien. Besonders beliebt ist dabei der Sex im Wald – hier können sich Paare ein kuscheliges Versteck suchen und sich ganz easy vor störenden Blicken schützen. Doch was macht Sex in der Öffentlichkeit so beliebt? Ganz klar: die Gefahr, entdeckt zu werden. Außerdem ist das Outdoor-Abendeuer eine gute Möglichkeit, das Sexleben aufzupeppen.
Was sind laut Gesetz die Folgen?
Laut Paragraph 183a des Strafgesetzbuches (StGB) erregt Outdoor-Sex "öffentliches Ärgernis". Hier ist allerdings nicht genau definiert, was eine sexuelle Handlung ist. Werden Sie jedoch von der Polizei gesehen oder Anwohner berichten von Ihrem Intermezzo, kann es zur Anklage kommen. Im schlimmsten Falle müssen Sie hier mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro rechnen.
Unwissen schützt vor Strafe nicht
Im besten Falle arrangieren Sie Ihr Liebesspiel so, dass Sie nicht gesehen werden: Dann kann Ihnen auch nichts passieren! Laut Gesetz ist das Liebesspiel an öffentlichen Plätzen nicht verboten, solange andere Menschen vielleicht nur ahnen, was Sie dort tun, aber Ihnen nicht direkt dabei zuschauen können. Bedecken Sie sich also mit einem Handtuch oder einer Decke, sind Sie im Recht. Auch Nacktheit ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Kombination mit sexuellen Handlungen macht den Akt jedoch zur Gesetzeswidrigkeit. Diskretion ist also das A und O bei Ihrem Liebesspiel im Freien. Übrigens: Wer unwissentlich der gesetzlichen Regelungen öffentlich Sex hat und erwischt wird, bekommt keinen Bonus.
Sex am Strand
Je nach Land ist die Strafe für Sex in der Öffentlichkeit unterschiedlich. Die Türkei ist beispielsweise rigoros: Hier drohen zwei Monate Gefängnis und eine sattes Bußgeld. Eine Haftstrafe könnte Sie auch in Griechenland, Dänemark und Österreich erwarten, wenn Sie Sex am Stand haben. Selbst auf dem Ballermann sollten Sie nicht zu unvorsichtig mit Ihrem Partner sein. Bis zu 75.000 Euro müssen Sex-Sünder hier nämlich abdrücken. In Malaysia sollten Sie das Liebesspiel im Freien lieber gleich lassen: Für Sex in der Öffentlichkeit gibt's 20 Jahren Haft und eine Prügelstrafe obendrauf.
In Verkehrsmitteln
Sex in der Öffentlichkeit und dann auch noch während der Fahrt? Gerade in Flugzeugen kommt offenbar des Öfteren erotische Stimmung auf. Dabei ist das besonders heikel. Werden Sie hierbei nämlich erwischt, kann Ihnen die Fluggesellschaft den Anschluss- oder auch Rückflug verwehren. Beim Sex im Auto verhält es sich ähnlich wie am Strand: Parken Sie an einem öffentlichen Ort und werden Sie dabei beobachtet, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen. Haben Sie also schon bei der Anreise Lust aufeinander, parken Sie das Auto lieber an einer ruhigen Ecke und hängen Sie die Scheiben ab, bevor Sie sich einander widmen. So sind Sie vor neugierigen Blicken und einer etwaigen Strafe geschützt – vorausgesetzt, Ihre Lustschreie halten sich in Grenzen.
Im Hotel
Anders verhält es sich im Hotel. Natürlich befinden Sie sich hier im weitesten Sinne in einem öffentlichen Raum – was jedoch hinter verschlossenen Türen passiert, bleibt Ihnen überlassen. Bei extremer Ruhestörung kann Ihnen der Hotelchef jedoch den Urlaub vermiesen: Er darf Sie vor die Tür setzen.
Sex in der Öffentlichkeit ist Ihnen zu heikel? Wie wäre es stattdessen mit weniger riskanten Orten für Sex? Im SAT.1 Ratgeber finden Sie heiße Tipps.