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Richtig Heizen: Mit diesen Tipps sparst du Geld und es bildet sich kein Schimmel!
- Aktualisiert: 08.12.2023
- 10:00 Uhr
Das Wichtigste in Kürze
Deutschlandweit gilt vom 1. Oktober bis zum 30. April die Heizsaison
Allerdings gibt es beim Heizen einiges zu beachten. Außentemperatur, Luftfeuchtigkeit und Zimmertemperaturen sind die wichtigsten Kriterien.
Wie du richtig heizt, welche Rechte und Pflichten du dabei hast und wie du auch noch Geld sparen kannst, das erfährst du hier.
Da das Heizen teuer geworden ist, liegt es nahe, die Heizung erst so spät wie möglich im Herbst einzuschalten, um Energie und Geld zu sparen. Doch das ist nicht immer die beste Idee. Hier verraten wir dir, wann du mit dem Heizen beginnen solltest und welche gesetzlichen Regelungen es für Mieter:innen und Vermieter:innen gibt. Plus: Praktische Tipps für deine Heizungsanlage, damit du gesund durch den Winter kommst und dabei auch noch Geld sparst.
Wann beginnt die Heizperiode?
Sobald es im Herbst früher dunkel wird und die Temperaturen unter 20 Grad liegen, wird es auch zu Hause langsam ungemütlich kalt. Doch um Energiekosten zu sparen, drehen viele Menschen ihre Heizkörper so spät wie möglich auf. Doch wer zu lange mit dem Heizen wartet, riskiert kalte Innenräume, was die Schimmelbildung an den Wänden begünstigt. Wenn es noch deutlich kälter wird, können sogar Rohre einfrieren und platzen. Ab wann ist Heizen also sinnvoll?
Im Clip: Noch mehr Heiz-Tipps für dich
Heizen: Wann das Runterdrehen der Heizung Sinn ergibt
Welche Faktoren spielen eine Rolle?
In der Regel beginnt die Heizsaison in Deutschland am 1. Oktober und dauert bis zum 30. April. Doch je nach Region und Witterung kann die Heizperiode bereits im September beginnen und sich bis in den Mai hinein erstrecken. Deshalb ist es sinnvoller, sich an der Außentemperatur zu orientieren, denn sie spielt eine entscheidende Rolle, wann die Heizung eingeschaltet wird. Doch auch dabei lässt sich nicht allgemein festlegen, ab welcher Außentemperatur die Heizung eingeschaltet werden sollte. Tatsächlich ist dies abhängig vom Alter des Gebäudes und seiner Dämmung:
- In Altbauten vor 1977 sollte ab einer Außentemperatur von 15 - 17 Grad die Heizung aufgedreht werden.
- In Neubauten von 1977 - 1995 (Dämmung) gilt es ab einer Außentemperatur von 14 – 16 Grad zu heizen.
- Neubau nach 1995 ab einer Außentemperatur von 12 - 15 Grad.
- Niedrigenergiehäuser sollten ab einer Außentemperatur von 11 - 14 Grad heizen.
- Passivhäuser sollten ab einer Außentemperatur von 9 - 11 Grad heizen.
Gut zu wissen: Wenn du in einem Mehrfamilienhaus lebst, spielt es auch eine Rolle, wo sich deine Wohnung befindet: Deine Nachbarn über oder unterhalb deiner Wohnung sowie die nebenliegenden Wohneinheiten heizen deine eigenen vier Wände indirekt mit. Diesen Aspekt solltest du bei deinem Heizverhalten mitberücksichtigen.
Auf einen Blick: Richtig heizen
Wenn du zu spät mit dem Heizen beginnst, kann das böse Folgen haben:
- Kalte Zimmer: Generell wird empfohlen, Räume nicht zu stark auskühlen zu lassen. Die Temperatur sollte nicht unter 16 Grad fallen – denn das kann Schimmelbildung begünstigen. Schlimmstenfalls frieren sogar die Wasserleitungen ein.
- Schimmelbildung: Wenn du einen Raum beheizt und die Tür offen stehen lässt, riskiert du die Bildung von Schimmel. Der Grund: Warme Luft transportiert mehr Feuchtigkeit als kühle Luft. Trifft diese im Nebenzimmer auf kalte Wände, kondensiert sie dann. Als Folge werden der Putz oder die Tapete durchfeuchtet – was den Schimmel fördern kann.
- Türen schließen: Bei unterschiedlich warmen Räumen grundsätzlich die Türen geschlossen halten.
- Heizstufen: Damit du dich vor Schimmel schützt und gleichzeitig Kosten im Blick behältst, solltest du tagsüber die Heizung auf Stufe 3 (ca. 20 Grad) und nachts auf Stufe 2 (ca. 16 Grad) stellen.
- Der Frostwächter: Als Minimum solltest du die Frostwächter-Einstellung an den Heizkörpern nutzen – das ist die Schneeflocke am Thermostat. Diese Einstellung verhindert, dass der Heizkörper und vielleicht noch die Leitungen in der direkten Umgebung in einem sehr kalten Raum einfrieren.
- Luftfeuchtigkeit: Wenn du dennoch eher zur Sparsamkeit bei Heizen neigst, solltest du unbedingt die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer im Auge behalten. Idealerweise liegt die Luftfeuchtigkeit in Räumen bei 40 bis 60 Prozent – bei Werten in diesem Bereich bist du vor Schimmelbefall in der Regel sicher.
Tipp: Das ist die optimale Raumtemperatur
Die richtige Raumtemperatur hängt auch von der Art des Raumes ab. Das Schlafzimmer heizt du nämlich anders als etwa das Wohnzimmer oder die Küche. Hier ein Orientierungsrahmen, um deine Heizungen richtig einzustellen:
- Schlafzimmer: 16 - 18 Grad
- Küche: 18 - 20 Grad
- Wohn- und Kinderzimmer: 19- 20 Grad
- Bad: 21 Grad
Mieter:innen sind nicht zum Heizen verpflichtet
Übrigens gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen, wann Mieterinnen und Mieter ihre Heizungen einschalten müssen. Niemand ist dazu verpflichtet, seine Wohnräume auf eine bestimmte Temperatur aufzuheizen. Jedoch herrscht eine Obhutspflicht gegenüber der Wohnung, was bedeutet, dass die Bewohner:innen die Wohnung so nutzen sollten, dass sie nicht beschädigt wird. Dazu gehört auch, die Wohnung in den kalten Monaten ausreichend zu heizen, damit sich kein Schimmel bilden kann oder Rohre beschädigt werden. Deshalb sollten alle Räume eine Mindesttemperatur von 16 Grad haben, in Wohnräumen sind 20 Grad empfehlenswert. Zudem ist Stoßlüften im Winter wichtig, um Schimmelbildung vorzubeugen.
Gut zu wissen: Während Eigentümer:innen eines Hauses ihre Heizsysteme nach Belieben ein - oder ausschalten können, gibt es für Vermieter:innen Vorgaben. So muss es für Mieter:innen während der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April möglich sein, ihre Wohnräume auf 20 bis 22 Grad zu erwärmen. Ein:e Vermieter:in hat die Pflicht, die zentrale Heizungsanlage entsprechend einzustellen. Hält dieser sich nicht an das Gesetz, liegt ein Mietmangel vor und du hast als Mieter:in das Recht, deine Miete zu mindern. Nachts ist allerdings eine Reduzierung auf bis zu 18 Grad zulässig. Darüber hinaus sind Vermieter:innen verpflichtet, die Heizung in Betrieb zu nehmen, wenn die Außentemperaturen drei Tage in Folge unter 12 Grad fällt – die Jahreszeit spielt dabei keine Rolle.
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