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Altersversorgung

Witwenrente in Gefahr? Das ändert sich ab 1. Dezember 2025

  • Veröffentlicht: 13.12.2024
  • 17:50 Uhr
  • Michael Reimers

Eine entscheidende Änderung betrifft Witwen und Witwer ab Dezember 2025: Der bisherige Rentenzuschlag entfällt, was die Höhe der Witwenrente beeinflussen kann.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Dezember 2025 entfällt der Rentenzuschlag für Witwen- und Witwerrenten, was zu einer Neuberechnung und möglichen Reduzierung der Rentenhöhe führen kann.

  • Die bisherige Übergangsregelung, die den Rentenzuschlag nicht als Einkommen anrechnete, endet am 30. November 2025.

  • Betroffene sollten sich rechtzeitig informieren, ihre Finanzen überprüfen und mögliche Anpassungen der Rentenhöhe melden, um finanzielle Engpässen vorzubeugen.

Ab dem 1. Dezember 2025 tritt eine bedeutende Änderung des Rentensystems Änderung in Kraft. Diese hängt mit dem im April 2024 im Bundestag verabschiedeten Erwerbsminderung-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz zusammen.

Dies kann Auswirkungen auf die ausgezahlte Höhe der Witwen- und Witwerrente haben. Denn, der bisher gewährte Rentenzuschlag, der nicht als Einkommen angerechnet wurde, entfällt. Das berichtet der Rechtsdienstleister "Rentenbescheid24".

Dies bedeutet für viele Betroffene eine spürbare Reduzierung ihrer Rente. Die neuen Regelungen bringt für viele finanzielle Herausforderungen mit sich, weshalb es wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren und vorzubereiten.

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Die Übergangsregelung der Witwenrente: Ein zeitlich begrenzter Vorteil

Seit dem 1. Juli 2024 profitierten Witwen und Witwer von einer Übergangslösung, bei der der Rentenzuschlag nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wurde.

Diese Regelung war jedoch von Beginn an befristet und endet am 30. November 2025. Der Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent wurde in dieser Zeit nicht in die Einkommensberechnung einbezogen, was vielen Betroffenen finanzielle Vorteile brachte.

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Ab dem 1. Dezember 2025 tritt nun § 307i SGB VI in Kraft, der keine solche Ausnahme mehr vorsieht. Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass ihre Rente neu berechnet wird und möglicherweise geringer ausfällt.

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Änderung bei der Rente: Das gilt ab Dezember 2025

Mit dem Wegfall der bisherigen Regelung kann es ab Dezember 2025 zu einer Neuberechnung der Witwenrente kommen. Obwohl diese Anpassungen erst ab dem 1. Juli 2026 wirksam werden sollen, da Einkommensänderungen gemäß § 18d Absatz 1 SGB VI erst ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden, müssen Versicherte Änderungen ihrer Rentenhöhe rechtzeitig melden.

Die Anrechnung des Rentenzuschlags als Einkommen könnte dazu führen, dass viele Witwen und Witwer weniger Rente erhalten als zuvor gewohnt.

Im Video: CDU - Keine Erhöhung des Renteineintrittsalters geplant

Handlungsbedarf für Betroffene

Die neue Regelung ab Dezember 2025 erfordert von allen betroffenen Witwen und Witwern proaktives Handeln. Es ist wichtig, die Änderungen bei der Rentenhöhe rechtzeitig zu melden und sich auf mögliche finanzielle Anpassungen vorzubereiten.

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Eine gründliche Überprüfung der eigenen Finanzen und gegebenenfalls das Einholen von Beratung kann helfen, die Auswirkungen der neuen Regelungen besser zu verstehen und zu bewältigen. Für viele bedeutet dies, sich auf eine neue finanzielle Realität einzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

  • Verwendete Quellen:
  • Rentenbescheid24: "Witwenrente kann sinken - Wichtige Änderung ab Dezember 2025"
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