Wichtige Tipps und rechtliche Lage
Das sollten Sie bei der Tattoo-Studio-Wahl beachten
Die Beliebtheit von Tattoos ist ungebrochen - schätzungsweise jeder 10. Deutsche besitzt ein Tattoo. Und wer sich tätowieren lassen will, hat die Qual der Wahl. Rund 6.000 Tattoo-Studios offerieren ihre Künste, illegale Tattoo-Studios gar nicht mitgezählt. Falls Sie oder Familienangehörige ebenfalls mit dem Gedanken eines Tattoos spielen - hier haben wir Ihnen wichtige Tipps zusammengestellt, worauf Sie bei der Auswahl des Tattoo-Studios achten sollten. Außerdem finden Sie eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Regelungen - wie sieht es mit Tattoos bei Minderjährigen aus und was ist mit Pfuscharbeiten eines Tätowierers?
Darauf sollten Sie bei der Wahl des Tattoo-Studios achten:
- vor dem Tätowieren bietet der Tätowierer ein Beratungs- und Informationsgespräch an und klärt über alle gesundheitliche Risiken auf
- Studios, in denen sie sehr kurzfristig einen Termin bekommen, sind im allgemeinen nicht sehr qualitativ hochwertig – sehr gute Studios haben teilweise Wartezeiten von bis zu einem Jahr
- ebenso sollten Sie bereit sein, einen angemessenen Preis für das Tattoo zu zahlen – Qualität kostet
- informieren Sie sich über den Tätowierer im Internet, lesen Sie Bewertungen von anderen Kunden – sollten Sie erst gar keine oder durchwachsene Meinungen finden ist das ein schlechtes Zeichen
- der Tätowierbereich sollte vom Empfangsbereich unbedingt getrennt sein, um das Infektionsrisiko zu minimieren
- macht das Studio insgesamt einen aufgeräumten, sauberen, guten Eindruck?
- Tattoo-Bereich sollte einer Arztpraxis ähneln, ganz wichtig: alle Instrumente müssen steril sein und Einweghandschuhe sind Pflicht
- Sollten Sie auch nur den kleinsten Zweifel an ihrer Entscheidung oder dem Studio haben: FINGER WEG!
- Weiterführende Informationen und Beratung finden Sie beim "Bundesverband Tattoo" und beim "DOT - Deutsche Organisierte Tätowierer e.V."
Rechtliche Lage:
- Theoretisch gibt es kein gesetzliches Mindestalter, ab wann ein Tattoo gestochen werden darf
- allein das Einverständnis der Eltern, eines Elternteils, oder sogar deren Anwesenheit während des Stechens reicht unter Umständen nicht aus – der Tätowierer handelt bei dem Tätowieren eines/einer Minderjährigen in einer rechtlichen Grauzone
- Der Vertrag zwischen der/des Minderjährigen und dem Tätowierer ist unwirksam wenn der Jugendliche das Tattoo nicht mit Mitteln bezahlt, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden (dabei kommt es nicht auf die Höhe an, sondern nur auf die Frage, ob damit nach Belieben verfahren werden darf), dann ist der Vertrag unwirksam
- Außerdem reicht unter Umständen die Einwilligung der Eltern nicht, wenn es sich um einen körperlichen Eingriff handelt, der nicht dem Wohle des Kindes dient, wie es z.B. bei einem Tattoo der Fall sein kann
- Bei Menschen unter 18 Jahren, steht zumindest zu befürchten, dass Jugendliche noch nicht über die nötige Einwilligungsreife verfügen (je jünger, desto größer das Risiko), so dass ein Tätowierer, der sicher gehen möchte, Leute erst ab der Volljährigkeit tätowieren sollte
- Ansonsten besteht immerhin die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung – Anzeige wegen Körperverletzung, die auch eine externe Person erstatten kann, z.B. ein anderer Tätowierer
- auch über 18 Jahren ist bei dem Stechen eines Tattoos stets der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, allerdings ist diese in aller Regel durch die Einwilligung des (verstandesreifen) Kunden gerechtfertigt
- wird einem Tätowierer Pfusch oder unhygienische Arbeit nachgewiesen, ist das Körperverletzung. Das stimmt: Die Einwilligung des Kunden wird i.d.R. nur in eine lege artis (d.h. "nach den Regeln der Kunst") ausgeführte Tätowierung erklärt. Verstößt der Tätowierer (sehenden Auges) gegen Hygieneanforderungen oder verwendet er (vorsätzlich) nicht gesetzeskonforme Tätowiermittel, dann gilt die Einwilligung des Kunden nicht.