Von wem kommt das Geld bei Krankheit?
Krankengeld - das müssen Sie wissen
Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn sie krank werden. Denn viele wissen nicht, wie es finanziell bei ihnen weiter geht: Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt? Wann bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse und wie lange? In Zusammenarbeit mit dem Sozialverband VdK haben wir hier die wichtigsten Regeln zum Krankengeld zusammengestellt.
Arbeitnehmer erkrankt: Wer zahlt in dieser Zeit?
Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, zahlt der Arbeitgeber ihr oder ihm den Lohn oder das Gehalt weiter. Das nennt man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wie lange bekommen Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Arbeitnehmer erhalten die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen.
Wer zahlt nach der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Wenn die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Arbeitnehmern das Krankengeld. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, also ob bei der Barmer, der AOK oder einer anderen Kasse. Denn das Krankengeld gehört zu den Pflichtleistungen, die jede Krankenkasse leisten muss.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld?
Zu den Voraussetzungen gehört, dass Arbeitnehmer Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Außerdem muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers lückenlos bescheinigen, dieser muss die Krankschreibung schnell bei der Krankenkasse einreichen. Dafür hat man eine Frist von einer Woche, nachdem man arbeitsunfähig geworden ist.
Krankengeld: Wann müssen Erkrankte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
Spätestens am Werktag nach dem letzten Tag der Krankschreibung muss man sich von einem Arzt eine neue Krankschreibung ausstellen lassen. Samstage zählen nicht zu den Werktagen. Wer bis einschließlich Freitag krankgeschrieben ist, sollte sich spätestens am Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt ausstellen lassen.
Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie ihre Krankschreibungen lückenlos der Krankenkasse vorlegen. Sonst kann es nämlich passieren, dass die Krankenkasse unter Umständen kein Krankengeld mehr zahlt.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts. Der Anspruch auf Krankengeld erhöht sich zum Beispiel, wenn man in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hat. Vom Krankengeld zieht die Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab, aber keine Beiträge für die Krankenversicherung.
Um das Krankengeld berechnen zu können, muss die Krankenkasse das regelmäßig erzielte Einkommen des Arbeitnehmers ermitteln. Dazu schreibt die Krankenkasse den Arbeitgeber an, damit dieser der Krankenkasse die Auskünfte in einer Entgeltbescheinigung erteilt.
Noch mehr Details zum Krankengeld und ein praktisches Merkblatt zum Download finden Sie auf der Themenseite des VDK.