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Besseres Tracking von Autounfällen

Blackbox fürs Auto kommt 2024: Welche Kosten kommen auf Autofahrer zu?

  • Aktualisiert: 08.02.2024
  • 16:10 Uhr
  • teleschau
Die Blackbox soll helfen, Autounfälle besser nachvollziehen zu können.
Die Blackbox soll helfen, Autounfälle besser nachvollziehen zu können.© iStock/Bilanol

Ab Juli 2024 werden sogenannte Event Data Recorder (EDR), auch bekannt als Blackbox, Pflicht in Neuwagen. Die Geräte sollen kurz vor und nach einem Unfall Daten aufzeichnen. Diese Informationen sollen dabei helfen, Unfallhergänge besser zu rekonstruieren.

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So funktioniert die Blackbox 

Der Begriff Blackbox kommt aus der Luftfahrt. In Flugzeugen sind äußerst robuste Flight-Recorder verbaut, die permanent Flugdaten und Funk aufzeichnen. Im Falle eines Absturzes können Unfallermittler durch das Auslesen der gespeicherten Informationen besser nachvollziehen, wie es zum Crash kam.

Eine ähnliche Technik hält nun bald Einzug in den Straßenverkehr. Für neu zugelassene Fahrzeuge sind Blackboxen ab 1. Juli 2024 Pflicht.

Die Boxen sollen unter anderem Daten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Lenkwinkel erfassen und aufzeichnen. Auch, ob ein Airbag ausgelöst wurde oder nicht, wird registriert. Da diese Informationen in den meisten Fahrzeugen ohnehin im Airbag-Steuergerät zusammenlaufen, damit der Schutzmechanismus rechtzeitig auslösen kann, sollen die Blackboxen in den meisten Fällen dort verbaut werden.

Die Daten werden ständig gemessen, sobald der Zündschlüssel umgedreht wird. Die Aufzeichnung beginnt aber erst dann automatisch, sobald eine Geschwindigkeitsänderung von mindestens acht Kilometern pro Stunde in Quer- oder Längsrichtung erfolgt oder wenn Sicherheitsgurtstraffer oder die Airbags selbst ausgelöst werden.

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Daten gehören dem Fahrzeughalter

Die aufgezeichneten Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert. Das bedeutet, sie werden nicht automatisch an eine andere Stelle wie etwa den Fahrzeughersteller oder Behörden weitergeleitet. Aufgrund des Datenschutzes gehören die gesammelten Daten dem Fahrenden beziehungsweise dem oder der Fahrzeughalter:in.

Jedoch kann ein Gericht die Auslesung der Informationen durch einen Sachverständigen anordnen, etwa dann, wenn sich der Unfallhergang nicht eindeutig ermitteln lässt. Informationen über den Zustand des Fahrers oder der Fahrerin können die EDRs nicht sammeln, auch eine Videoaufzeichnung der Straße oder des Innenraumes ist nicht möglich.

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Da die Einbaupflicht nur für neu zugelassene Wagen besteht, ändert sich für Autofahrer also zunächst nichts. Erst wenn du ab dem 1. Juli ein neues Fahrzeug kaufst oder least, muss der Recorder verbaut sein. Eine Nachrüstung ist somit nicht nötig. Zudem sollen die aufgezeichneten Daten nicht die einzige Quelle zur Ermittlung des Unfallhergangs sein. Sie sollen andere Spuren wie Fahrzeugbeschädigungen oder Bremsspuren ergänzen, nicht ersetzen.

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