Rechte und Pflichten im Winter
Vorsicht, Rutschgefahr auf Gehwegen: Wer haftet bei Glatteis-Unfällen?
- Aktualisiert: 19.01.2024
- 08:00 Uhr
- Jessica Steffens
In der kalten Jahreszeit sorgen Schnee und Eis für eine erhöhte Rutschgefahr. Aber wer ist eigentlich für das Räumen von Gehwegen und Eingangsbereichen zuständig? Und wer haftet, wenn es zu einem Unfall kommen sollte?
Das Wichtigste in Kürze
Glätte und Schnee bürgen Gefahren, die von Anliegenden schnellstmöglich beseitigt werden müssen.
Sind Mieter:innen zum Schneeschippen verpflichtet? Und wer trägt die Kosten für den organisierten Winterdienst?
Wir klären die Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Eigentümer:innen im Winter.
Wer haftet, wenn es glatt wird?
Fallen die Temperaturen unter null, können Gehwege und Straßen zur echten Rutschpartie werden. Wer auf nicht ordnungsgemäß geräumten Wegen ausrutscht und sich verletzt, kann Schadensersatz gegenüber den Anliegenden geltend machen. Aber was, wenn du in einem Mietshaus lebst? Bist du als Mieter:in dazu verpflichtet, den Weg vor deinem Haus zu räumen oder ist das eine Sache der Eigentümer:innen?
In der Regel haften Hausbesitzer:innen für Unfälle, die auf dem eigenen Grund passieren. Dazu zählt auch der angrenzende Weg und Eingangsbereich. Schnee und Eis müssen entfernt werden, um potenzielle Gefahren zu eliminieren. Die allgemeine Räumungspflicht obliegt also grundsätzlich erstmal deine:m Vermieter:in.
Im Clip: Rechte und Pflichten - alles rund ums Thema Winterreifen
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Aber Achtung!
Vermieter:innen können die Verpflichtung zum Winterdienst auch auf die Mieter:innen auslagern. Voraussetzung dafür ist ein expliziter Hinweis in deinem Mietvertrag. Ein Aushang im Flur, dass der Schnee geschippt werden soll, reicht also nicht aus.
Der Winterdienst wird in der Hausordnung erwähnt? Auch dann gehören Räumung und Streuung der Gehwege zu deinen Pflichten als Mieter:in. Hierfür muss die Hausordnung aber auch Teil deines Mietvertrages sein.
Schaufel, Besen und Streusalz müssen von den Eigentümer:innen zur Verfügung gestellt werden. Es sei denn, auch die Besorgung der Streumittel ist im Mietvertrag geregelt.
Mieter:innen übernehmen die Haftung
Solltest du, wie oben beschrieben, zum Winterdienst verpflichtet sein, haftet bei Unfällen nicht mehr dein:e Vermieter:in. Rutscht also ein:e Passant:in vor dem Haus aus, wist du zur Kasse gebeten.
Schneeschippen und Streuen sollten also unbedingt ernst genommen werden.
Wer übernimmt die Kosten für den Räumungsdienst?
Du kannst im Mietvertrag keinen Hinweis darauf finden, dass du Schnee schippen sollst? Und dennoch sind die Gehwege im Winter frei und gestreut? Sollten externe Räumungsdienste den Winterdienst übernehmen, können die Kosten auf die Mieter:innen ausgelagert werden, genauso wie die Reinigung des Hausflurs. Aber auch das muss vorher in deinem Mietvertrag geregelt sein.
Um bösen Überraschungen zu entgehen, lies also nochmal genau in der Hausordnung und deinem Vertrag nach, welche Pflichten auf dich zukommen.
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