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Dos and Don'ts für Grill-Fans

Was ist erlaubt, was verboten? Das musst du beim Grillen in Park, Garten & Co. im Sommer beachten!

  • Aktualisiert: 24.07.2024
  • 15:51 Uhr
Sommerzeit, Grill-Zeit! Worauf du beim Grillen unbedingt achten solltest, verraten wir dir hier.
Sommerzeit, Grill-Zeit! Worauf du beim Grillen unbedingt achten solltest, verraten wir dir hier.© Syda Productions - stock.adobe.com

Grillen macht Spaß und gehört im Sommer zu unseren Lieblingsbeschäftigungen. Für diejenigen, die grillen, ist es nett - für Nachbar:innen kann der Rauch und Lärm allerdings unangenehm werden. Im Garten, auf dem Balkon oder im Park: Was ist beim Grillen erlaubt und was nicht? Worauf Grillfans unbedingt achten müssen!

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Was ist beim Grillen erlaubt, was verboten?

Ob saftige Steaks, Würstchen oder knackiges Gemüse: Grillen gehört zum Sommer einfach dazu! Toll für alle, die ein Haus mit großem Grundstück oder einen Schrebergarten besitzen. Doch wer in einer Wohnung mit Balkon lebt oder mitten in der Stadt auf öffentlichen Plätzen grillen möchte, stellt sich die Frage: Was ist beim Grillen eigentlich erlaubt und was nicht? Welche Vorschriften beachtet werden müssen - und was man vermeiden sollte, um Konflikte mit Nachbar:innen oder sogar rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, erfährst du hier.

Auch gut zu wissen: Was ist beim Wildcampen in Deutschland erlaubt? Fachanwalt Ingo Lenßen klärt euch hier auf.

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Was gibt es beim Grillen im Garten zu beachten?

Vorab: Gesetzliche Vorgaben zum Grillen gibt es nicht. Allerdings gilt beim Grillen grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zieht etwa der Rauch eines Holzkohlegrills bis in die Wohnräume der Nachbar:innen, die sich davon gestört fühlen, kann ein Verstoß gegen das sogenannte Immissionsschutzgesetz vorliegen. Dies kann zu einem Bußgeld führen. Kommt auch noch Lärmbelästigung während der Ruhezeiten hinzu, sind Strafen bis zu 5.000 Euro möglich.

Deshalb solltest du möglichst beim Grillen im Garten Rauch- und Lärmbelästigung vermeiden und den Grillplatz möglichst weit vom Nachbargrundstück entfernt legen. Genauso wichtig ist genügend Abstand zu Zäunen oder Fassaden, damit der Brandschutz gewährleistet wird.

Alles gecheckt? Dann Rost frei! Die leckersten Grillrezepte aus dem SAT.1 Frühstücksfernsehen haben wir hier für dich gesammelt! Probier doch mal die Garnelenspieße vom Grill, das weltbeste Aioli oder die Fleischpflanzerl mit Walnuss und Rosinen.

Wann und wie oft darf gegrillt werden?

Hier gelten die allgemeinen Ruhezeiten: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens solltest du eine Grillfeier lieber nach drinnen verlegen. Während dieser Zeit sollte der Lärmpegel auf Zimmerlautstärke begrenzt sein. Bei gelegentlichen Grillabendenden dürfte sich sicherlich niemand beeinträchtigt fühlen. Gesetzlich geregelt ist die Häufigkeit des Grillens nicht. Das Landgericht München urteilte in einem Fall aus dem März 2023, dass nur noch viermal pro Monat gegrillt werden darf und am Wochenende nicht zwei Tage hintereinander. 

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Dürfen Vermieter:innen das Grillen im Garten verbieten?

Es gibt Mietverträge, die eine Klausel beinhalten, die das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse verbietet. Das kommt allerdings eher selten vor. Mieter:innen müssen sich dann daran halten, sonst drohen Abmahnungen bis hin zur Kündigung. Aber auch, wenn Grillen erlaubt ist, müssen Bewohner:innen von Mietshäusern sich an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten. Zum Glück kommt diese vertragliche Einschränkung eher selten vor.

Im Clip: Das ist auf dem Balkon (nicht) erlaubt 

Das ist auf deinem Balkon erlaubt - und das nicht

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Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt. Auch wie oft gegrillt werden darf, ist nicht festgelegt. Vorrangig gilt hier, was im Mietvertrag steht: Ist das Grillen im Freien ausdrücklich verboten, musst du dich als Mieter:in daran halten. Ansonsten droht dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung durch den Vermieter oder die Vermieterin. Wie oft man Grillen darf, ist also ein sehr individueller Sachverhalt.

Auch auf dem Balkon oder der Terrasse darf dein Grillvergnügen andere nicht belästigen - etwa durch Rauchentwicklung. Zieht nämlich Rauch in Nachbarwohnungen, darf ebenfalls nicht gegrillt werden, auch ohne entsprechende Regularien.

Auf einen Blick:

  • Ob im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse: Generell gilt beim Grillen das Gebot der Rücksichtnahme, was die Lärm- und Geruchsentwicklung anbelangt.
  • Zieht Ruß und Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarwohnung, begeht der Grillmeister oder die Grillmeisterin eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz.
  • Bevor Nachbar:innen die Polizei einschalten, sollten sie das Gespräch suchen.
  • Ab 22 Uhr, wenn die Nachtruhe gilt, sollte die Grillfeier nach drinnen verlegt werden.
  • Bei möglichen Klauseln im Mietvertrag, die das Grillen grundsätzlich verbieten, müssen sich Mieter:innen daran halten. Ansonsten droht ein Bußgeld oder sogar die Kündigung durch den Vermieter oder die Vermieterin.

Was tun, wenn Nachbar:innen ständig grillen?

Ein allgemeines Gesetz, das die Häufigkeit des Grillens regelt, gibt es nicht. Grundsätzlich dürfen Nachbar:innen auch auf dem Balkon grillen, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Demnach dürfen Nachbar:innen nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill beeinträchtigt werden. Beim Grillen handelt es sich sonst um einen Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz. Das ist dann der Fall, wenn du dich vom Grillgeruch und Qualm gestört fühlst. In diesem Fall, solltest du zuerst das Gespräch suchen, bevor du die Polizei einschaltest oder rechtliche Schritte einleitest.

Denk dran: Fehler beim Grillen können auch gesundheitliche Schäden verursachen. Worauf du achten solltest! Außerdem: Mit diesen Hausmitteln ist der Grillrost schnell wieder sauber.

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Grillen an öffentlichen Plätzen

Ob in Parkanlagen, Wäldern oder an Seen: Wenn du hier grillen möchtest, solltest du auf entsprechende Schilder achten, die das Grillen ausdrücklich erlauben. Sind diese nicht zu finden, ist es verboten. Diese Regelung gilt immer! Denn gerade Wälder oder Seen befinden sich aus Naturschutzgründen oft in gesonderten Schutzzonen, in denen unter keinen Umständen gegrillt werden darf. Wer an solchen Orten dennoch seinen Grill aufstellt und zu brutzeln beginnt, kann mit einem Bußgeld rechnen.

Gut zu wissen: Eine zu große Menge an Qualm und Ruß ist auch unabhängig von einer Erlaubnis nicht zu empfehlen. Ab einer gewissen Grenze gilt eine Verschmutzung als Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Wo genau diese Grenzen liegen, wird in den einzelnen Bundesländern definiert. Böden und Tiere sollten verschont werden.

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