Erweiterung der Bioabfallverordnung ab dem 1. Mai 2025
Weißt du, was alles nicht in die Biotonne gehört?
- Aktualisiert: 16.02.2024
- 14:22 Uhr
- teleschau
Mülltrennung ist für viele hierzulande eine Selbstverständlichkeit. Allerdings landen immer wieder Plastik und andere Fremdstoffe in der Biotonne und sorgen dort für Probleme. Ab 2025 soll es daher strengere Kontrollen geben - und bei Verstößen Zwangsmaßnahmen. Ein Überblick.
So wird Biomüll eingesetzt
Papier in die blaue, Plastik in die gelbe, Obst- und Gemüseabfälle in die braune Tonne: Das dürften die meisten Deutschen mittlerweile verinnerlicht haben. Zumindest theoretisch, denn praktisch nehmen es einige dann doch nicht so genau. Was schade ist, denn gerade reiner Biomüll leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz: Daraus lasse sich Biogas und Kompost herstellen und anschließend als Treibstoff oder Düngemittel einsetzen, erklärt das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Rund 30 bis 40 Prozent des Abfallaufkommens machen diesem zufolge die Bioabfälle aus.
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Was bei falscher Ladung droht
Damit die Bioabfälle aber auch wirklich weiterverwertet werden können, müssen sie frei von sogenannten "Fehlwürfen" wie Plastik sein. Um zu vermeiden, dass die Inhalte der braunen Tonne aufgrund solcher Verunreinigungen ungenutzt verbrannt werden, tritt ab 1. Mai 2025 eine Erweiterung der "Kleinen" Novelle Bioabfallverordnung von 2022 in Kraft. Schon jetzt sind dem Bußgeldkatalog 2023 zufolge Strafzahlungen von bis zu 2.500 Euro möglich. Mit der Gesetzeserweiterung können überdies die Müllabfuhr sowie weiterverarbeitende Unternehmen die Mitnahme von Tonneninhalten mit über drei Prozent Fremdstoffanteil verweigern. Heißt konkret für dich: Die Biotonne wird dann schlichtweg nicht geleert.
Um zu gewährleisten, dass der Biomüll rein bleibt, gibt es ab 2025 verschärfte Kontrollen. So kommen etwa (teilweise aktuell schon) spezielle Müllwagen zum Einsatz, die mit Detektoren ausgestattet sind. Diese können etwa Metalle in den Tonnen orten und bei Bedarf die Schütteinrichtung blockieren, sodass die Tonne nicht geleert werden kann. Des Weiteren sollen vermehrt Stichproben genommen werden.
Uneinheitliche Regelung
Nicht immer ist es übrigens Nachlässigkeit, die für Fremdstoffe im Biomüll sorgt: Aufgrund unterschiedlicher Verwertungsmöglichkeiten in den Regionen gibt es laut BMUV keine bundesweit einheitliche Regelung, was in den Biomüll darf und was nicht. Die Folge: Viele Verbraucher:innen sind verwirrt. Im Zweifel können sie sich an die Abfallwirtschaftsstellen des eigenen Wohnortes wenden.
Was darf in die Biomülltonne? Und was auf gar keinen Fall?
Eine Empfehlungsliste gibt es aber auch vom Ministerium selbst.
Demzufolge dürfen in die braune Tonne:
- Gartenabfälle
- kleine Mengen Heu und Stroh
- Pflanzen und Schnittblumen
- Bioabfall-Sammeltüten aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen
- Brotreste
- Eier- und Nussschalen
- Fisch-, Fleisch- und Wurstreste
- Gemüse-, Salat- und Obstreste
- Käsereste - auch mit Naturrinde
- Milchproduktreste und andere Speisereste
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz und Teebeutel
- Knochen, Federn, Haare, Kleintierstreu aus biologisch abbaubarem Material
- Holzwolle, Holzspäne und Sägespäne von unbehandeltem Holz
Nichts im Biomüll verloren haben dagegen:
- neben Selbstverständlichkeiten wie Kunststoff, Glas, Keramik oder Metall -
- Servietten, Papier, Pappe
- Exkremente von Tieren
- Leder-, Stoff- und Kerzenreste
- Verbandmaterial
- Tampons, Binden & Co.