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Das "Arbeit von morgen"-Gesetz

Arbeitnehmer vor Jobverlust in der Krise schützen

  • Veröffentlicht: 13.08.2019
  • 21:05 Uhr
  • dpa
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© (c) zb

Der Arbeitsmarkt hält trotz der Konjunktureintrübung noch Kurs. Doch Arbeitsminister Heil will vorbereitet sein, falls die Wirtschaft abrutscht.

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Die deutsche Wirtschaft schwächelt. Noch ist nicht klar, ob es sich um eine Delle oder Schlimmeres handelt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) baut jedenfalls vor und will Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise besser vor dem Verlust ihres Jobs schützen. "Für den Fall, dass es sich nicht nur um eine Konjunkturabkühlung handelt, wollen wir uns auch für den Krisenfall wappnen", sagte Heil im rheinland-pfälzischen Herxheim. Kurzarbeitergeld soll leichter fließen, Qualifizierung stärker öffentlich gefördert werden.

Der SPD-Politiker stellte Grundzüge eines geplanten "Arbeit-von-morgen-Gesetzes" vor, das er im Herbst vorlegen wolle. "Wir werden alle Instrumente zur Verfügung haben, die wir brauchen, um eine konjunkturelle Krise auf dem Arbeitsmarkt flankieren zu können", sagte Heil am Montagabend während einer Sommerreise vor Journalisten. Zugleich wolle er die Arbeitnehmer mit dem Gesetz in die Lage versetzen, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Heil sprach von einem "Instrumentenkasten, damit wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten den Anschluss nicht verlieren".

Schrumpfungsprozess der Autoindustrie

Die exportorientierte deutsche Wirtschaft leidet unter internationalen Handelskonflikten, die Kunden weltweit verunsichern. Hinzu kommt der Strukturwandel in der Autoindustrie, der Zulieferer, aber auch Maschinenbauer und Chemieunternehmen belastet. Nach Einschätzung von Ökonomen ist Europas größte Volkswirtschaft im zweiten Quartal gegenüber dem Jahresanfang nicht mehr gewachsen, möglicherweise sogar geschrumpft. Die für das dritte Vierteljahr erhoffte deutliche Konjunkturerholung steht zunehmend in Frage.

Der Arbeitsmarkt trotzt bislang zwar der Konjunkturschwäche. Die Bundesagentur für Arbeit sieht auch keine Anzeichen für eine drohende Krise. Das Interesse der von Auftragsflauten bedrohten Firmen an Kurzarbeit ist zuletzt aber gewachsen. Im Juni verzeichnete die BA Anzeigen über Kurzarbeit für 16 400 Personen, mehr als eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 hatte jeder 20. Arbeitnehmer kurz gearbeitet. Derzeit ist es nach BA-Angaben nur jeder 1000.

Bestimmte Branchen suchen verzweifelt

Viele deutsche Unternehmen haben immer noch Probleme, geeignetes Personal zu finden. Im zweiten Quartal 2019 registrierte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der BA 1,39 Millionen offene Stellen. Besonders schwer sei es etwa in Gesundheitsberufen oder im Gastgewerbe, Leute zu finden.

Das Gesetz soll nach Heils Worten vor allem am seit Jahresbeginn geltenden Qualifizierungschancengesetz anknüpfen. Durch dieses Gesetz kann die BA Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernehmen. Die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Außerdem will Heil den Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtern, nachdem das Instrument geholfen hatte, eine massive Ausweitung der Arbeitslosigkeit in der Finanzkrise zu verhindern.

Zuschüsse für Weiterbildung

Heil kündigte an, wo immer es gehe, solle künftig Kurzarbeit auch mit Qualifizierung verbunden werden. Höhere Zuschüsse der BA dafür sowie zum Lohn sollen möglich werden. Zudem sollen Beschäftigte in einem Unternehmen, in dem sie eigentlich keine dauerhafte Perspektive mehr haben, zunächst mit öffentlicher Förderung im Betrieb bleiben können. Auch dabei soll es Zuschüsse sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn geben.

Wenn ein Unternehmen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft überführt, weil sie im angestammten Betrieb keine Perspektive mehr haben, soll dort längere Weiterbildung ermöglicht werden. Heute geltende Regeln - etwa die, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen - sollen gelockert werden.

Finanzierung aus Rücklagen

Falls Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise Kurzarbeitergeld beziehen und in einer Weiterbildung sind, soll der Staat leichter die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld sollen im Krisenfall schnell eingeführt werden können.

Das finanziellen Mittel für die Pläne sind Heil zufolge angesichts der Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit von mehr als 20 Milliarden Euro vorhanden. "Ich gehe nicht davon aus, dass das, was ich jetzt auf den Weg bringe, zu irgendeiner Beitragssatzerhöhung führt."

Lob von der Gewerkschaft

Die IG Metall lobte die Pläne. "Jetzt muss die GroKo schnell umsetzen", sagte Gewerkschaftschef Jörg Hofmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). "Ich begrüße, dass Arbeitsminister Heil die Kernforderung der IG Metall aufgegriffen hat, Kurzarbeit und Qualifizierung zu verbinden."

Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall äußerte sich positiv. "Wenn der Arbeitsminister dafür sorgt, dass der Kurzarbeit-Werkzeugkasten aus der Krise dann bereitsteht, wenn eine Krise eintritt, ist das sehr zu begrüßen", sagte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Der Strukturwandel dürfe aber nicht verhindert werden.

Krise lieber verhindern

Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte die geplanten Erleichterungen bei Kurzarbeit, mahnte aber auch, "wenn Maßnahmen der Weiterbildung ergriffen werden, muss die Initiative immer vom Unternehmen ausgehen und sich an dessen Bedarf orientieren." 
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch forderte: "Die Bundesregierung als Ganzes sollte sich nicht nur darum kümmern, auf die Krise zu reagieren, sondern die Krise zu verhindern." Notwendig sei unter anderem nachhaltiges Investitionsprogramm des Bundes in Infrastruktur, Schulen, Klimaschutz und Digitalisierung. Der Arbeitsmarkt-Sprecher der FDP-Fraktion Johannes Vogel meinte, es dürften nicht nur Symptome behandelt werden. 

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