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Regelung nach 2022 offen

Bundestag beschließt "Gute-Kita-Gesetz"

  • Veröffentlicht: 14.12.2018
  • 12:33 Uhr
  • dpa
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© Bernd von Jutrczenka/dpa

Kinder sollen bessere Kitas bekommen und Eltern entlastet werden. Der Bund gibt Ländern und Kommunen dafür Geld - bis 2022. Eine gute Sache eigentlich. Aber nicht allen reicht das.

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Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte am Freitag im Bundestag bei der abschließenden Beratung über ihren Gesetzentwurf die Verantwortung des Bundes für die Betreuung in den Kindertagesstätten. Der Bund bekenne sich erstmals in dieser Größenordnung für eine gute Betreuung in Kitas und zur Entlastung von Eltern, damit diese Familie und Beruf besser vereinbaren könnten. "Wir wollen Länder und Kommunen damit nicht alleine lassen", sagte Giffey.

Nach dem Entwurf des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes sollen vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, 2019 sind es zunächst 500 Millionen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden: zum Beispiel, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Ziel ist, dass die pädagogische Betreuung besser wird.

Das Vorhaben wird anders finanziert als der vorerst gestoppte Digitalpakt für Schulen - daher konnte das noch ohne Grundgesetzänderung gemacht werden. Die Länder bekommen die 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen, aber das Familienministerium musste mit allen 16 Ländern Zielvereinbarungen aushandeln, damit das Geld wirklich in die Kitas fließt und nicht andere Haushaltslöcher gestopft werden.

Die Unterstützung des Bundes soll Giffey zufolge nachhaltig und dauerhaft sein. Der Bund werde sich daher auch über 2022 hinaus für die Entwicklung der Kinderbetreuung einsetzen, versicherte sie, ohne genauere Angaben zu machen. Es gehe auf Dauer darum, die zum Teil großen Unterschiede bei den Standards in den Kitas bundesweit anzugleichen. Es komme bei dieser Weiterentwicklung auf einen "Dreiklang von Qualität, Kapazität und Personal" an, sagte die Ministerin und kündigte für kommendes Jahr eine "Fachkräfteoffensive" des Bundes an, mit einem eigenen Förderprogramm.

Nach dem Bundestag soll noch im Laufe des Tages auch der Bundesrat in seiner ebenfalls letzten Sitzung vor der Weihnachtspause über das Gesetz entscheiden, damit es wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten kann. Sollte dort aber der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen werden, kann der Starttermin nicht mehr gehalten werden.

FDP und Linke hatten Änderungsanträge eingebracht, die abgelehnt wurden. Der FDP-Abgeordnete Matthias Seestern-Pauly warf Giffey vor, keine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Ihre Ankündigung, nach 2022 sich weiter zu engagieren, bleibe vage. Auch der Linken-Abgeordnete Norbert Müller verlangte, dass die Befristung bis 2022 fällt, ebenso Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg sagte an die Adresse der Länder, Kooperation heiße nicht nur, dass man etwas nehme, sondern auch, dass man etwas gebe.

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