Schutz vor Wandel durch Weiterbildung
Der Arbeitslosenbeitrag sinkt
- Veröffentlicht: 19.09.2018
- 12:48 Uhr
- dpa
Sinkende Beiträge, mehr Leistungen: Dank guter Konjunktur kann der Arbeitsminister Bürger und Unternehmen entlasten und trotzdem mehr tun für öffentlich geförderte Weiterbildung.
Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Der Zugang zum Arbeitslosengeld soll erleichtert werden. Zudem soll die Förderung von Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitslose deutlich ausbaut werden, damit die Menschen angesichts des technologischen Wandels ihre Kompetenzen fortentwickeln können. Das sehen ein Gesetzentwurf und eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss.
Mit dem Gesetz soll der Arbeitslosenbeitrag dauerhaft auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Per Verordnung will Heil gemäß eines Koalitionskompromisses vom August den Beitragssatz zudem befristet um weitere 0,1 Punkte bis Ende 2022 senken. Kommt das Gesetz nun wie erwartet durch das parlamentarische Verfahren, sinkt der Beitrag bei einem Bruttolohn von 2000 Euro somit 2019 um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und Arbeitnehmer jeweils um die Hälfte entlastet werden.
Nationale Weiterbildungsstrategie
Die Weiterbildung von Beschäftigten soll unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben. Heil sieht sein nun auf den Weg gebrachtes «Qualifizierungschancengesetz» als Baustein für eine nationale Weiterbildungsstrategie.
«Die Digitalisierung verändert unser Leben - und wie wir arbeiten», sagte er. «Darauf müssen wir uns auch in der Arbeitsmarktpolitik vorbereiten, um Chancen und Schutz im Wandel zu gewährleisten.» Die Beitragssatzsenkung entlaste die Beitragszahler im kommenden Jahr zudem um insgesamt rund sechs Milliarden Euro.
Mehr Ausgaben werden erwatet
Arbeitslose sollen durch das Gesetz auch leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heil hatte sich nicht durchsetzen können mit seinem Vorhaben, dass die Mindestversicherungszeit auf 10 Monate innerhalb von 36 Monaten gesenkt wird. Heute muss man mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten versichert gewesen sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Die Pläne führen zu weniger Einnahmen und mehr Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit von bis zu 6,2 Milliarden Euro pro Jahr, die befristet stärkere Beitragssenkung kostet zudem 1,2 Milliarden jährlich. Auf den Bund kommen Mehrkosten von 220 Millionen Euro pro Jahr zu.