Festgesetzte Routen sind "rechtmäßig"
Gericht weist Klage gegen BER-Flugroute zurück
- Veröffentlicht: 05.03.2014
- 11:45 Uhr
- ael, AFP
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage der Stadt zurück und bezeichnete die Flugrouten, die an Ludwigsfelde vorbeigeführt werden, als "rechtmäßig". Laut dem Gericht hat sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Festsetzung der Routen "im Rahmen seines Gestaltungsspielraums" gehalten.
Das Gericht hatte bereits im September vergangenen Jahres die von der brandenburgischen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow für den sogenannten Nordbahn-Westbetrieb geforderte Nordumfliegung während des Tages abgelehnt. "Die von der Stadt Ludwigsfelde angeführten Argumente haben zu keiner anderen Bewertung geführt", hieß es in der Mitteilung vom Dienstag.
Für den Nachtflugbetrieb hatte das Gericht die für den Nordbahn-Westbetrieb festgesetzten Flugrouten im selben Urteil für rechtswidrig erklärt. Eine erneute Prüfung lehnte das Gericht ab.
Zwei weitere Flugrouten seien ebenfalls "nicht zu beanstanden". Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung habe sich zu Recht auf Sicherheitserwägungen gestützt. Besonders den von der Stadt Ludwigsfelde monierten Höhenunterschied zwischen Ab- und Anflügen sah das Gericht als gerechtfertigt an. Auch unter Lärmschutzgesichtspunkten halte die Festsetzung der Überprüfung stand. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Die Flugrouten für den BER waren bereits mehrfach Gegenstand von Klagen. Zuletzt hatte die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einen Teilerfolg erzielt. Die Flugroute über den Müggelsee hatte in einem anderen Verfahren zuvor vor Gericht Bestand. Wann der Flughafen BER eröffnet wird, ist es bisher unklar. In der vergangenen Woche hatte es mehrfach Berichte über mögliche weitere Verzögerungen bei der Inbetriebnahme gegeben.