Was ist erlaubt?
Justiz untersucht gekaufte Internet-Bewertungen
- Veröffentlicht: 06.06.2019
- 15:57 Uhr
- dpa
"Lage top, Frühstück super" - vor dem Urlaub ist für viele der Blick auf die Hotelbewertung Standard. Doch was, wenn der Gastwirt die gute Note bei einer darauf spezialisierten Bewertungsfirma einfach kauft? Ist das erlaubt?
Das für Verbraucher ärgerliche Geschäft mit erfundenen Bewertungen im Internet wird für unehrliche Geschäftsleute künftig womöglich schwieriger. In einem Zivilprozess vor dem Münchner Landgericht zeichnet sich ein Erfolg für das zum Medienkonzern Burda gehörende Urlaubsportal Holidaycheck ab, dessen Vorstand gegen Fake-Bewertungen von Hotels zu Felde zieht.
Holidaycheck hat deswegen die Firma Fivestar Marketing aus dem zentralamerikanischen Kleinstaat Belize verklagt, die Top-Bewertungen an mehrere Gastwirte verkauft hatte. Die für Fivestar Marketing tätige Anwältin konnte auf Nachfragen der Kammer am Donnerstag nicht nachweisen, dass die Bewerter auch tatsächlich in den betreffenden Etablissements übernachtet hatten.
Gekaufte Bewertungen: Ein Ärgernis
"Das kann doch nicht wahr sein: Die Beklagte kümmert sich um nix", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski, nachdem Anwältin Mady Meiners mehrfach erklärte, Fragen nicht beantworten zu können. Gefälschte und gekaufte Hotel-Bewertungen sind nicht nur für viele Urlauber ein Ärgernis, sondern auch für Portale wie HolidayCheck, die für ihre Glaubwürdigkeit darauf angewiesen sind, dass die Bewertungen nicht frei erfunden sind. "Die Klägerin sagt, die Wahrheit wäre für eine richtige Meinungsbildung unverzichtbar", fasste Richter Gawinski zusammen. Fivestar erklärt dagegen auf seiner Webseite, alle Bewertungen seien echt.
Doch in einem Fall ergab die Recherche laut Holidaycheck, dass ein Bewerter "innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels mit sechs Super-Sonnen" kürte, wie Richter Gawinski berichtete. Außerdem soll Fivestar Bewerter instruiert haben, sich nachträglich Buchungsbestätigungen ausstellen zu lassen. Die Fivestar-Anwältin hingegen argumentierte, dass die Bewertungen nicht von dem Unternehmen stammen, sondern von den Bewertern. "Wie soll die Beklagte Bewertungen löschen? Sie hat keinen Zugriff."
Spitzenbewertung: 20 Euro
Richter Gawinski ließ mehr als deutlich anklingen, dass er dieser Argumentation nicht folgen will: Er verwies darauf, dass im Strafrecht auch die Hintermänner zur Verantwortung gezogen werden können, die eine Tat nicht selbst ausführen: "Bei den unerlaubten Handlungen gibt's das System der mittelbaren Täterschaft", sagte der Vorsitzende.
Fivestar hat zwar den Verkauf von Bewertungen auf Holidaycheck eingestellt, ist ansonsten aber weiter aktiv: Eine Spitzenbewertung auf Amazon ist ab 19,95 Euro zu haben, wie auf der Fivestar-Webseite im Internet nachzulesen. "Top-Bewertungen, perfekt zugeschnitten auf Ihr Unternehmen", heißt es dort.