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Händler dürfen "Tierwohl"-Kosten nicht absprechen

Kartellamt warnt

  • Veröffentlicht: 22.03.2015
  • 10:55 Uhr
  • dpa
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Das Bundeskartellamt warnt, Handelsketten dürfen die Weitergabe zusätzlicher Kosten für die "Initiative Tierwohl" an Verbraucher oder Lieferanten nicht untereinander abstimmen.

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Handelsketten dürfen die Weitergabe zusätzlicher Kosten für die «Initiative Tierwohl» an Verbraucher oder Lieferanten nach Maßgabe des Bundeskartellamts nicht untereinander abstimmen. Mögliche Vereinbarungen darüber, wie sich etwa die Ausgaben für den Fonds zum besseren Tierschutz bei Schweine- und Geflügelhaltern auf Kunden und Zulieferer abwälzen lassen, seien unzulässig, warnte ein Sprecher der Bonner Wettbewerbsbehörde in der "Welt am Sonntag".

Hinter der Initiative stehen neben dem Deutschen Bauernverband und dem Agrarministerium in Berlin auch große Lebensmittelhändler wie Aldi, Edeka, Rewe oder Lidl sowie die Fleischindustrie. Sie soll höhere Tierschutz-Standards in den Ställen finanzieren. Dazu gehen pro Kilogramm verkauften Schweine- oder Geflügelfleischs vier Cent in den zugehörigen Fonds, der Halter für Mehrkosten entschädigen soll.

Führt der Tierwohlfonds zur Wettbewerbsverzerrung?

Den zwischen den Handelsketten vereinbarten Beitrag müsse man wegen der geringen Höhe "nach derzeitigem Kenntnisstand" nicht prüfen, sagte der Amtssprecher. Mit Blick auf eine offene Teilnahme an der Initiative warnte er aber auch: "Sollte das Bundeskartellamt zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße bei Ausgestaltung oder Umsetzung erhalten, können jederzeit Ermittlungen hierzu durchgeführt oder ein Verfahren eingeleitet werden."

Nach Informationen der Zeitung gibt es bereits Beschwerden von Schweinehaltern aus Dänemark und den Niederlanden bei der EU-Kommission. Sie sähen den Tierwohlfonds als Wettbewerbsverzerrung.

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