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Druck auf die Behörden wächst

Kritik und Unklarheiten im Fall Sami A.

  • Veröffentlicht: 16.08.2018
  • 06:59 Uhr
  • dpa
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Der Fall des Islamisten Sami A. hinterlässt tiefe Spuren in Deutschland. Die ranghöchste Richterin in Nordrhein-Westfalen sorgt sich um die Zusammenarbeit von Justiz und Behörden. Ob und wann der Tunesier wirklich zurückkommt, ist völlig offen.

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Nach dem Urteil im Fall des zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. geraten die zuständigen Behörden in die Kritik. Nordrhein-Westfalens ranghöchste Richterin Ricarda Brandts sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Justiz beschädigt - und macht der Politik schwere Vorwürfe. In NRW forderten erste Oppositionspolitiker den Rücktritt von Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki sieht die Schuld hingegen vor allem bei den Bundesbehörden und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Völlig unklar bleibt, ob Sami A. tatsächlich wie von den Richtern angeordnet nach Deutschland zurückkehren kann. Die tunesischen Behörden reagierten verhalten auf den Gerichtsbeschluss aus Deutschland.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch letztinstanzlich entschied. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen nun nach Deutschland zurückholen. Aufhorchen lässt die Kritik der OVG-Richter an den Behörden: Sie hätten bei der Abschiebung mit "halben Wahrheiten" agiert und so bei den ursprünglich zuständigen Richtern am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen falschen Eindruck erweckt.

Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat

"Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet", sagte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Ricarda Brandts, der Deutschen Presse-Agentur. "Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurden Informationen bewusst vorenthalten." So hätten die Behörden verhindern wollen, dass die Justiz rechtzeitig ein Abschiebeverbot verhängen konnte. "Der Fall des Sami A. wirft Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat - insbesondere zu Gewaltenteilung und effektivem Rechtsschutz - auf."

Das bleibe nicht ohne Folgen. Bislang seien Gerichte und Behörden "grundsätzlich mit Respekt vor der Gewaltenteilung" vertrauensvoll miteinander umgegangen, sagte die Gerichtspräsidentin. So hätten die Behörden etwa Stillhaltezusage abgegeben - also Garantien, eine Abschiebung bis zu einer Entscheidung der Richter nicht umzusetzen. "Nach der Erfahrung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen würde ich den Kollegen nun raten, sich auf diese Praxis vorerst nicht mehr in jedem Fall zu verlassen", sagte Brandts.

NRW-Innenminister Herbert Reul kritisierte das Urteil. "Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Ich zweifle, ob das bei diesem Beschluss der Fall ist." Wenn die Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, "ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen".

"Unglaubliches Versagen" von Seehofer

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki rückte die Rolle von Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Vordergrund und warf ihm "unglaubliches Versagen" vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) - und damit der Innenminister - habe es bis heute versäumt, die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geforderte Verbalnote herbeizuschaffen, "wonach garantiert wird, dass Sami A. in tunesischen Gefängnissen nicht gefoltert wird", sagte er der dpa.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung am 12. Juli noch untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. in Tunesien gefoltert werden könnte. Der Beschluss wurde der zuständigen Behörden zwar erst zugestellt, als Sami A. am Morgen danach bereits im Flugzeug nach Tunesien saß - trotzdem sei die Abschiebung nicht abgebrochen worden, kritisierten die Richter.

Wie schnell Sami A. nun nach Deutschland zurückkehren kann, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. "Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug", sagte Sprecher Thomas Sprenger. Mehr könne die Stadt nicht tun.

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