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Höhe der Verbindlichkeiten unklar

Middelhoff hat mindestens 50 Gläubiger

  • Veröffentlicht: 02.04.2015
  • 18:05 Uhr
  • dpa
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Offenbar fordern mindestens 50 Gläubiger Geld vom ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff. Wie hoch der Betrag insgesamt ist, ist unklar.

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Zwei Tage nach dem Insolvenzantrag von Thomas Middelhoff wird immer deutlicher, wie kompliziert die finanzielle Situation des ehemaligen Topmanagers ist.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Thorsten Fuest sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa, aus dem Insolvenzantrag ergebe sich, dass Middelhoff sich mit den Forderungen von "mindestens 50 Gläubigern" konfrontiert sehe.
Die Höhe der Verbindlichkeiten sei allerdings zurzeit "seriös nicht ansatzweise zu beziffern", betonte der Rechtsanwalt.

Denn erhebliche Teile der Forderungen an Middelhoff seien rechtlich umstritten und beschäftigten derzeit die Gerichte. Ein Beispiel sei der Rechtsstreit des Managers mit dem Bankhaus Sal. Oppenheim, in dem es um einen dreistelligen Millionenbetrag geht.

Verfahren könnte Jahre dauern

Fuest betonte, sein erstes Ziel sei es nun, Klarheit in die Vermögensverhältnisse zu bringen und dann das Vermögen des Schuldners im Interesse der Gläubiger gleichmäßig zu verteilen. Dazu müssten aber sämtliche Konflikte rechtskräftig beendet sein. Es sei deshalb nicht auszuschließen, dass das Verfahren Jahre dauere.

Für Middelhoff biete das Insolvenzverfahren die Chance, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien, betonte der vorläufige Insolvenzverwalter. Schulden, die aus dem Vermögen nicht befriedigt werden können, könnten im Rahmen des Verfahrens von Amtswegen entfallen.

Noch kein Treffen mit Middelhoff

Er habe sich bislang noch nicht mit Middelhoff persönlich getroffen, werde dies jedoch sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt tun, sagte Fuest.
Middelhoff hatte am Dienstag Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.

Der frühere Chef des einstigen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in einigen Monaten über seine Revision entscheiden.

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