Gemeinsamer Antrag
NPD-Ortsvorsteher soll abgewählt werden
- Veröffentlicht: 09.09.2019
- 16:51 Uhr
- dpa
Die Wahl eines NPD-Funktionärs zum Ortsvorsteher in einer hessischen Gemeinde hatte Entsetzen ausgelöst. Nun soll der Vertreter der rechtsextremen Partei wieder abgewählt werden.
Mit einem gemeinsamen Antrag wollen CDU, SPD und FDP die Abwahl des NPD-Ortsvorstehers im hessischen Altenstadt-Waldsiedlung erreichen. Das sagte die Kreisvorsitzende der CDU Wetterau und hessische Europaministerin, Lucia Puttrich, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die drei Parteien haben in dem Ortsbeirat zusammen acht der neun Sitze.
Zuvor hatte das hessische Innenministerium als kommunale Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass der Vorsitzende eines Ortsbeirats mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Gremiumsmitglieder abberufen werden kann. Das sehe die Hessische Gemeindeordnung vor. Der Ortsbeiratsvorsitzende sei verpflichtet, die Abberufung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, wenn der entsprechende Antrag von einem Viertel der Ortsbeiratsmitglieder unterzeichnet wird.
Entsetzen über Wahl
Der Ortsbeirat von Altenstadt-Waldsiedlung in der Wetterau hatte in der vergangenen Woche den stellvertretenden Landesvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Stefan Jagsch, zum Ortsvorsteher gewählt. Die Entscheidung hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Forderungen nach einer Neuwahl des Ortsvorstehers wurden laut. Jagsch hatte am Sonntag erklärt, einen Antrag auf Abwahl prüfen zu lassen.
Puttrich sagte, den Beteiligten sei durch die zahlreichen Reaktionen in aller Härte und Schärfe bewusst geworden, welchen Fehler sie durch die Wahl des Funktionärs der NPD gemacht hätten. Diese Arglosigkeit sei schockierend. "Das hätte nicht passieren dürfen", sagte sie.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist die älteste aktive rechtsextreme Partei. Zwei Anläufe für ein Verbot waren gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Urteil im Januar 2017 aber für die NPD eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" fest, sie sei verfassungsfeindlich.