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Konventionalstrafe nicht im Vertrag vereinbart

Panzer-Deal: Schadenersatz wohl unmöglich

  • Veröffentlicht: 28.03.2015
  • 12:44 Uhr
  • dpa
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Trotz den zusätzlichen Kosten und der verspäteten Auslieferung des "Puma"-Panzers hat die Bundeswehr offenbar kaum Chancen auf eine Entschädigung.

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Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kann nach "Spiegel"-Informationen bei vielen Rüstungsprojekten trotz eklatanter Abweichungen von den Vereinbarungen kaum mit finanzieller Entschädigung seitens der Industrie rechnen. So sei beim deutlich verteuerten Schützenpanzer "Puma" eine Konventionalstrafe für die Herstellerfirmen Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann (KMW) "nicht vereinbart, da sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen nicht durchsetzbar" gewesen sei, schreibt das Magazin unter Berufung auf interne Dokumente des Ministeriums.

Von der Leyen hat die Neuordnung des Rüstungssektors zu einem der Hauptthemen ihrer Amtszeit erklärt. Ein Sprecher des Ministeriums hatte kürzlich bekräftigt, dass KMW und Rheinmetall Verantwortung für die jüngsten Verzögerungen beim "Puma" trügen. Deshalb würden Schadensersatzforderungen gegen die beiden Rüstungsunternehmen geprüft.

Wohl keine Entschädigung für Transporthubschrauber

Zuvor war bekannt geworden, dass der Schützenpanzer mit 2,3 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten der Bundeswehr mehr als doppelt so teuer gekommen ist wie ursprünglich veranschlagt. Seine Auslieferung verzögerte sich um 53 Monate.

Auch beim Transporthubschrauber NH90 seien bestenfalls "geringe Vertragsstrafen" für den Hersteller zu erwarten, schreibt der "Spiegel". Zur künftigen Marschroute bei Vertragsverhandlungen zitiert das Magazin das Ministerium mit den Worten: "Wir werden gegenüber den Firmen beispielsweise nicht mehr auf Haftung verzichten, nur damit am Anfang der Preis etwas gedrückt werden kann."

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