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Nach Schlesinger-Eklat

RBB-Rundfunkratsvorsitzende von Kirchbach tritt zurück

  • Veröffentlicht: 20.08.2022
  • 12:30 Uhr
  • dpa
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Die Affäre um Patricia Schlesinger zieht weitere personelle Konsequenzen nach sich.

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Die Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats, Friederike von Kirchbach, tritt angesichts der Krise des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders mit sofortiger Wirkung zurück. Das teilte die 67-Jährige am Samstag in einer Erklärung mit. Damit gibt es nun eine weitere personelle Konsequenz in der Affäre um Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen die abberufene Intendantin Patricia Schlesinger.

Von Kirchbach teilte mit: "Der RBB steht vor einem Neuanfang. Nach zehn Jahren als Vorsitzende des Rundfunkrates möchte ich dazu einen Beitrag leisten und stelle mein Amt zur Verfügung." Das Gremium habe mit der Abberufung von Schlesinger als Intendantin den Weg für neue Strukturen und Personen in dem ARD-Sender frei gemacht. "Für alles, was jetzt kommt, sehe ich neue Verantwortliche in der Pflicht, deshalb trete ich zurück", hieß es weiter.

Seit 2013 im Amt

Sie betonte zugleich, in der aktuellen Debatte um den RBB und das öffentlich-rechtliche System solle es nicht um Personen gehen, für sie stehe die Sache im Vordergrund. "Dazu gehört die selbstkritische Betrachtung unserer Arbeit im Rundfunkrat in der Vergangenheit. Diese Diskussion jetzt noch mit angestoßen zu haben, ist mir wichtig." Sie sei andererseits nicht bereit, ihre berufliche Integrität als Pfarrerin und Seelsorgerin in Frage stellen zu lassen, das geschehe öffentlich und sei für sie nicht hinnehmbar.

Von Kirchbach stand dem Kontrollgremium seit 2013 vor, seit 2007 war sie Mitglied. Der stellvertretende Rundfunkratsvorsitzende, Dieter Pienkny, übernimmt die Amtsgeschäfte vorerst kommissarisch.

Der Rundfunkrat ist eines der Kontrollgremien in dem öffentlich-rechtlichen Sender, er hat die Programmarbeit im Blick. Das Gremium wählt auch den Intendanten. Am Montag hatten die Rundfunkratsmitglieder Schlesinger abberufen. Der Verwaltungsrat als zweites Kontrollgremium behandelt nun die konkrete Vertragsauflösung.

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