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Tod im Getränkemarkt

Schüler soll mehr als hundert Mal zugestochen haben

  • Veröffentlicht: 14.03.2014
  • 14:45 Uhr
  • vwe, DPA
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Im Mordprozess gegen einen 18 Jahre alten Schüler hat die Saatsanwältin in ihrer Anklage Details zum grausamen Tod des Opfers geschildert. Die 23 Jahre alte Angestellte eines Getränkemarktes in Rethem (Heidekreis) hatte zwischen 100 und 120 Messerstiche und Schnitte erlitten, an denen sie verblutete. Der Angeklagte habe dabei so heftig zugestochen, dass zwei Messerklingen abbrachen und er zweimal vom Griff abrutschte und sich selbst an der Hand verletzte, sagte die Staatsanwältin vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden.

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"Halt die Schnauze, ich will Dir nicht wehtun"

Der Schüler hatte am Tattag am 18. September 2013 selbst als Aushilfe an der Leergutkasse des Getränkemarktes gearbeitet. Er soll laut Anklage die 23-Jährige am Abend bei der Kassenabrechnung von hinten angegriffen und ihr die Augen verbunden haben. "Halt die Schnauze, ich will Dir nicht wehtun", soll er mit verstellter Stimme gesagt haben. Als die Angestellte den Angreifer erkannte, habe dieser aber beschlossen, sein Opfer zu töten. Er habe die sterbende Frau dann zurückgelassen und sei mit einem Fahrrad zu Bekannten gefahren, wo er erzählte, er selbst sei Opfer eines Überfalls geworden.

Der Verteidiger des 18-Jährigen beantragte nach der Verlesung der Anklageschrift die Aussetzung des Verfahrens, weil er nach aktuellen Zeugenaussagen Zeit brauche, die Verteidigungsstrategie neu auszurichten. Die Aussagen könnten Einfluss auf die Beurteilung der Gefährlichkeit des Schülers haben. Die Kammer unterbrach die Verhandlung am Vormittag, um über den Antrag zu entscheiden.

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