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Für Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen

Vater des Winnenden-Amokläufers haftet

  • Veröffentlicht: 07.08.2015
  • 18:47 Uhr
  • dpa
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© dpa/Marijan Murat

Lang hat er sich gesträubt, nun soll er zahlen: Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist dazu verurteilt worden, für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen aufzukommen.

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Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat aufkommen. Er müsse der Unfallkasse Baden-Württemberg die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern ersetzen, urteilte das Landgericht Stuttgart am Freitag. Die Summe wurde zunächst nicht festgelegt. Dies soll im Laufe des weiteren Verfahrens geschehen. Die Versicherung machte eine Forderung von knapp 717.000 Euro geltend. Seit Jahren schwelt der Streit darüber, wieviel Geld die Eltern des Amokläufers an Hinterbliebene der Opfer und an Überlebende zahlen müssen.

Der 17-jährige Tim K. hatte im Jahr 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht in Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er ist deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart stützte sich in seiner Entscheidung auf den Strafprozess, in dem ein Verstoß gegen die waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten festgestellt wurde. Dadurch habe er die Taten seines Sohns ermöglicht, urteilte die Zivilkammer.

Stadt und Versicherung hatten sich auf Kompromiss geeinigt

Der Vater muss der Unfallkasse auch die künftigen Kosten ersetzen, die der Unfallkasse entstehen könnten. Die Schadenersatzklage gegen die Mutter hingegen scheiterte. Hier habe nicht der sichere Nachweis erbracht werden können, dass sie vor dem Amoklauf den Aufbewahrungsort der Waffe kannte, entschied das Gericht.

Bisher waren alle Versuche einer gütlichen Einigung in der Schadenersatzklage gegen die Eltern gescheitert. Zuletzt hatte das Gericht eine Zahlung von 130.000 Euro in Raten an die Versicherung vorgeschlagen. Die Eltern lehnten dies jedoch ab und boten der Unfallkasse 70.000 Euro an. Einige Einigung kam nicht zustande.

Das Verfahren läuft seit November 2014. In ihm hatte auch die Stadt Winnenden den Haftpflichtversicherer der Eltern, die Allianz, verklagt. Beide Seiten einigten sich schließlich auf einen Kompromiss. Die Kommune im Rems-Murr-Kreis erhielt von dem Versicherer 400.000 Euro. Ursprünglich hatte die Stadt mehr als fünf Millionen Euro gefordert. Da ging es beispielsweise für den Schulneubau und Schäden am alten Gebäude der Albertville-Realschule.

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