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Insgesamt 19 Länder betroffen

Verfahren gegen Deutschland wegen Asylrecht

  • Veröffentlicht: 23.09.2015
  • 11:36 Uhr
  • dpa
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Gegen Deutschland und 18 andere EU-Länder will die EU-Kommission 40 Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Asylrecht einleiten. Brüssel wirft den Staaten vor, die bestehenden europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen, über die Mindestnormen für Asylverfahren und über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. 

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Gegen Deutschland und 18 andere EU-Länder wird die EU-Kommission am Mittwoch noch vor dem Sondergipfel zur Flüchtlingskrise nach einem Zeitungsbericht 40 Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Asylrecht einleiten. Die Zeitung "Die Welt" schreibt unter Berufung "hohe, informierte EU-Kreise" weiter, diesen Ländern werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Betroffen seien neben Deutschland unter anderem auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dänemark, Irland und Großbritannien seien ausgenommen, weil sie an der EU-Asylgesetzgebung nicht teilnehmen.

Brüssel werfe den Staaten vor, die bestehende europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen, über die Mindestnormen für Asylverfahren und über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. Zunächst würden die betreffenden Staaten von der EU-Kommission ein Mahnschreiben erhalten. Sie hätten dann zwei Monate Zeit darauf zu antworten. Sollten die EU-Länder die bestehende europäische Asylgesetzgebung dann immer noch nicht ordnungsgemäß umsetzen, drohe ihnen eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof, berichtet Zeitung unter Berufung auf EU-Kreise weiter.

Bei einem Sondergipfel beraten die EU-Staats- und Regierungschefs am Mittwoch über die Flüchtlingskrise. Die EU-Innenminister hatten sich am Dienstag gegen den Widerstand von vier Ländern auf die Verteilung von weiteren 120.000 Flüchtlingen verständigt.

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