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Bundesrat gibt grünes Licht

Weg für Milliarden-Entlastungen 2019 frei

  • Veröffentlicht: 23.11.2018
  • 16:33 Uhr
  • dpa
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Die Länderkammer hatte ein volles Programm in der vorletzten Sitzung dieses Jahres - und segnete eine ganze Palette von Neuregelungen ab. Diese sollen bald konkret bei Millionen Bundesbürgern ankommen.

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Verbesserungen bei der Rente, Entlastungen bei den Krankenkassenbeiträgen, mehr Stellen für Pflegekräfte: Der Bundesrat hat am Freitag mehrere milliardenschwere Gesetzesvorhaben der großen Koalition gebilligt, die nun meist zum Jahreswechsel kommen können. Der neue Bundesratspräsident, Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU), rief in seiner Antrittsrede zu einem mutigen Eintreten für die Demokratie und die europäische Einigung auf. Ein Überblick über wichtige Beschlüsse der Länderkammer:

KRANKENVERSICHERUNG: Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

FAMILIEN: Der Weg für ein Entlastungspaket von 9,8 Milliarden Euro ist frei. Das Kindergeld steigt dadurch ab Juli um 10 Euro pro Kind im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht. Zudem steigt der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf zunächst 9168 Euro.

Recht auf zeitlich befristete Teilzeit

TEILZEIT: Millionen Arbeitnehmer bekommen ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

RENTE: Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Mehr Geld sollen auch Erwerbsminderungsrentner bekommen.

PFLEGE: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.

ÖPNV-Jobtickets künftig steuerfrei

VERKEHR I: Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr - 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.

VERKEHR II: Jobtickets sind künftig steuerfrei. Bekommen Beschäftigte vom Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden - die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. Außerdem werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. Der Bundesrat billigte daneben Neuregelungen für schnelleres Planen und Bauen von Verkehrswegen.

JUSTIZ: Der CDU-Politiker Stephan Harbarth wird neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und rückt damit aller Voraussicht nach 2020 an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Der Bundesrat wählte den 46 Jahre alten Unionsfraktionsvize einstimmig in die neue Funktion, nachdem ihn der Bundestag am Donnerstag zum Richter gewählt hatte. Harbarth soll in Karlsruhe auf Ferdinand Kirchhof (68) folgen.

Warnung vor Zeitumstellung

ZEITUMSTELLUNG: Der Bundesrat warnt angesichts des Vorschlags der EU-Kommission für ein Ende der halbjährlichen Zeitumstellung vor dauerhaften Unterschieden zwischen Deutschland und Nachbarstaaten. Dies könnte den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen und hätte auch negative Auswirkungen für Pendler.

SICHERHEIT: Ein zentrales Register soll mehr Transparenz über private Sicherheitsdienste und die Zuverlässigkeit ihres Personal schaffen. Darüber sollen zum Beispiel für Wachleute in Flüchtlingsunterkünften künftig auch Regelabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden laufen.

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