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Verbraucherzentrale Mönchengladbach

Betrug: Verbraucherzentrale warnt vor Anrufen falscher Anwälte

  • Veröffentlicht: 08.02.2023
  • 12:16 Uhr
  • Clarissa Yigit

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Betrugsmasche auf ihrer Internetseite. So sei es schon häufiger vorgekommen, dass sich Kriminelle als "Anwälte der Verbraucherzentrale" ausgeben und telefonisch versuchen, Geld einzufordern. Wer solch einen Anruf erhält, sollte am Besten gleich wieder auflegen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell kommt es vermehrt zu Anrufen von vermeintlichen "Anwälten der Verbraucherzentrale".

  • Diese versuchen unter einem Vorwand, den Angerufenen Geld aus der Tasche zu ziehen. 

  • Die Betrüger:innen nutzen zudem das sogenannte "Call-ID-Spoofing", um in der Telefonanzeige die Telefonnummer der Verbraucherzentrale Mönchengladbach anzuzeigen.

Neue Masche - gleiches Ziel, denn zur Zeit rufen Kriminelle deutschlandweit Verbraucher:innen an und geben sich als "Anwälte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)" aus.

Wer könnte anrufen?

Die Abzocker stellen sich am Telefon meist als Anwalt der "Verbraucherzentrale", der "Verbraucherberatung" oder des "Bundesamtes für Verbraucherschutz" vor. Die Betrüger:innen versuchen auf diese Weise von den Angerufenen Geld zu fordern.

Angezeigt wird zudem die Telefonnummer der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Mönchengladbach. Die Verbraucherzentrale betont auf ihrer Webseite, dass diese Telefonnummernanzeige eine Fälschung ist. Der Fachbegriff für solch eine falsche Anzeige nennt sich "Call-ID-Spoofing".

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Wie könnte diese Betrugsmasche ablaufen?

Um den Verbraucher:innen das Geld aus der Tasche zu ziehen, nutzen die Betrüger:innen beispielsweise eine Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen als Vorwand, um an persönliche Daten zu gelangen.

Andere wiederum wollen eine Umfrage oder Beratungen zur Senkung der Energiekosten durchführen.

Auch könnten die falschen Verbraucherschützer:innen eine angebliche Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen besprechen wollen oder bieten an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen – dieser "Service" kostet die Betrogenen rund 150 Euro.

Ebenso könnte ein angeblicher Abschluss eines Zeitungsabos als Betrugsmasche genutzt werden.

Ein weiterer Vorwand sei eine Inkassoforderung, die die vermeintlichen Anwälte der Verbraucherzentrale nennen könnten. Mit einer sofortigen Barzahlung könne diese erledigt werden. Ein "Sicherheitsmitarbeiter:in der Verbraucherzentrale" würde das Geld einfach am nächsten Tag abholen.

Verbraucher:innen, die sich weigern, angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen zu zahlen, denen könnte zudem mit Kontopfändung oder einem Gerichtsverfahren gedroht werden, schreibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiter und mahnt ausdrücklich:

  • "Wir Verbraucherzentralen rufen niemanden unaufgefordert an."
  • "Wir führen auch keine Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern oder Gewinnspieldiensten schützen."
  • "Ebenso wenig unterbreiten wir Angebote am Telefon oder holen Wertgegenstände oder Bargeld ab!"
  • Verwendete Quellen:
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