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Bürgerschaftswahl

Bremen: AfD nicht zur Wahl zugelassen

  • Aktualisiert: 23.03.2023
  • 14:38 Uhr
  • Anne Funk
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Der Landeswahlausschuss hat für die Stadt Bremen keine Liste der AfD zur Wahl der Bürgerschaft am 14. Mai zugelassen. 

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Die AfD in der Stadt Bremen ist nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Am Donnerstag (23. März) lehnte der Bremer Landeswahlausschuss beide eingereichten Listen ab. Die Entscheidung für den getrennten Wahlbereich Bremerhaven steht noch aus.

Die Zulassung zur Landtagswahl stand wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten deutschen Bundesland seit langem in Frage. Seit vergangenem Jahr streiten sich zwei Landesvorstände, welcher von ihnen legitim ist, und reichten für Bremen konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag stammt von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Beide Listen hatte der Wahlbereichsausschuss in der vergangenen Woche als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen, wogegen die beiden Lager Beschwerde einlegten. Nun ist der übergeordnete Landeswahlausschuss zum selben Ergebnis gekommen, hatte sich aber auf andere juristische Gründe gestützt. Am Wahlvorschlag des Notvorstands wurde bemängelt, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidat:innen nicht regelkonform erfolgt sei. Außerdem wurde die Legitimation des Rumpfvorstands bezweifelt. 

Die getroffene Entscheidung ist endgültig. Lediglich eine Anfechtung des Wahlergebnisses im Nachhinein ist nun noch möglich.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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