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Bund und Länder einigen sich auf Kopfpauschale – Leistungskürzung für Asylbewerber

  • Aktualisiert: 07.11.2023
  • 05:37 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Beim Bund-Länder-Gipfel im Bundeskanzleramt gab es eine Einigung zur Steuerung der Migration.
Beim Bund-Länder-Gipfel im Bundeskanzleramt gab es eine Einigung zur Steuerung der Migration.© Bernd von Jutrczenka/dpa

Beim Gipfeltreffen im Bundeskanzleramt haben die Bundesregierung und die Länder eine Einigung im Bereich der Flüchtlingspolitik getroffen: Künftig wird es eine Pro-Kopf-Pauschale pro Person geben, während die Leistungen für Asylsuchende reduziert werden. Darüber hinaus soll die Bearbeitung ihrer Asylverfahren beschleunigt werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Nacht zum Dienstag (7. November) haben Bund und Länder einen Kompromiss in der Migrationspolitik gefasst.

  • Kanzler Olaf Scholz sicherte den Ministerpräsident:innen eine Kopfpauschale von 7.500 Euro je aufgenommenem Asylbewerber:in zu.

  • Zudem werden die Leistungen für Asylbewerber:innen nach 18 Monaten gekürzt.

Bund und Länder haben sich nach monatelangem Streit über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Pro Asylbewerber:in und Jahr wolle der Bund ab 2024 eine Pauschale von 7.500 Euro zahlen, sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am frühen Dienstagmorgen (7. November) in Berlin zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz laut der Deutschen Presse-Agentur. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 soll es eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden Euro geben.

Schon seit längerer Zeit verlangten die Länder vom Bund eine stärkere finanzielle Beteiligung an den Flüchtlingskosten – auch unter Verweis darauf, dass sie selbst keinen Einfluss darauf haben, wie viele Menschen nach Deutschland kommen.

Ursprünglich hatten die Länder eine Rückkehr zu einem sogenannten "atmenden System" gefordert, bei dem sich die Bundeszuschüsse nach der Zahl der ankommenden Flüchtlinge und Migrant:innen orientieren.

Im Video: Hauptthema Migration: Bund und Länder schränken Leistungen für Asylbewerber massiv ein

Bund und Länder schränken Leistungen für Asylbewerber massiv ein

Leistungen für Asylbewerber:innen werden eingeschränkt

Dazu sollen die Leistungen für Asylbewerber:innen einschränkt werden, die seit mehr als eineinhalb Jahren in Deutschland sind. Wenn sich ein Asylverfahren lange hinziehe, sollten nicht 18, sondern 36 Monate lang Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). "Das wird eine erhebliche Veränderung mit sich bringen." Er sprach von einem "historischen Moment", weil alle Ebenen des Staates Handlungsfähigkeit gezeigt hätten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte bei X (zuvor Twitter), die geplanten Einschränkung könne zu Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro führen. "Durch diese Maßnahme wird auch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert."

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Bezahlkarte für Asylbewerber:innen und begrenzter Familiennachzug

Asylbewerber:innen in Deutschland sollen zudem mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen. Wie aus einem veröffentlichten Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz hervorgeht, soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum 31. Januar Vorschläge für bundesweit einheitliche Mindeststandards dazu erarbeiten.

Manche Ausgaben könnten eventuell nicht mit einer solchen Bezahlkarte bezahlt werden, heißt es in dem Papier. Deshalb sollte es möglicherweise auch die Option zur Auszahlung eines Taschengelds in bar.

Es werde auch eine Wiederbelebung des EU-Türkei-Abkommens, effektivere Binnengrenzkontrollen und eine Weiterentwicklung des Asylrechts in einer parteiübergreifenden Kommission gefordert.

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Asylverfahren sollen schneller beendet werden

Zudem beschlossen die Gipfelteilnehmer:innen, dass Behörden und Gerichte Asylverfahren künftig deutlich schneller abarbeiten sollen. Bund und Länder einigten sich dabei auf genaue Zielvorgaben. Angestrebt wird, dass die erste Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Regelfall nach sechs Monaten vorliegen soll. Ein Gerichtsverfahren in erster Instanz soll ebenfalls nach sechs Monaten abgeschlossen sein.

Bei Bewerber:innen aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen die Verfahren noch schneller gehen: Behörden und Gerichte sollen hier nur jeweils drei Monate Zeit bekommen.

Im ersten Halbjahr 2023 gehörten zu diesen Ländern unter anderen Montenegro, Algerien, Tunesien, Albanien, Ghana, Kosovo und Georgien. Nur bei wenigen Antragstellern wurde hier Asyl anerkannt, ein Flüchtlingsstatus zugesprochen, subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebeverbot verhängt.

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:newstime

Weiter Grenzkontrollen zu Schweiz, Tschechien, Polen und Österreich

An den Kontrollen an mehreren deutschen Landesgrenzen wollen Bund und Länder bis auf Weiteres festhalten: Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen sollen aufrechterhalten werden. Bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität und der irregulären Einwanderung, wollen die Länder und die Bundespolizei weiter eng zusammenarbeiten.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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