Ab dem 1. April
Cannabis-Legalisierung: Kiffen in Biergärten bald möglich?
- Aktualisiert: 26.03.2024
- 21:46 Uhr
- Christina Strobl
Mit der Teillegalisierung von Cannabis ab dem 1. April ist das Kiffen an öffentlichen Plätzen erlaubt. In Berlin können Wirt:innen künftig selbst entscheiden, ob in ihren Gaststätten Cannabis konsumiert werden darf.
Das Wichtigste in Kürze
Seit vergangenem Freitag (22. März) ist es offiziell: Cannabis wird in Deutschland ab Ostermontag (1. April) teillegalisiert.
Damit ist es erlaubt, an öffentlichen Plätzen zu kiffen, solange man sich nicht in einem 100-Meter-Umkreis zu einer Schule, einer Kita oder einem Spielplatz befindet.
Berliner Gaststätten könnten das Rauchen von Cannabis künftig so handhaben wie das Rauchen von Zigaretten und es selbstbestimmt gestatten oder verbieten.
Am vergangenen Freitag (22. März) wurde es offiziell beschlossen: Cannabis wird ab Ostermontag (1. April) in Deutschland legalisiert. Mit der Teillegalisierung dürfen über 18-Jährige in der Öffentlichkeit rauchen. Doch was bedeutet das für des Deutschen liebsten Sommerplatz, den Biergarten?
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Kein Kiffen in der Nähe von Schulen und Spielplätzen
Gesetzliche Vorgaben gibt es lediglich in der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen. Dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge darf im Umkreis von 100 Metern um eine solche Einrichtung Cannabis weder konsumiert noch angebaut werden. Für öffentliche Plätze, beispielsweise den Außenbereich eines Cafés oder einen Biergarten, gibt es jedoch keine Regel.
Es bleibt den Wirten selbst überlassen
In Berlin wurde eine eigene Regelung beschlossen: Dort soll das Rauchen von Cannabis in Kneipen und Biergärten ebenso gehandhabt werden wie das Rauchen von Zigaretten, wie ein Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga erklärte. Denn die Berliner Inhaber:innen sollen künftig selbst entscheiden, ob bei ihnen gekifft werden darf.
In Berlin liegt es also an den jeweiligen Wirt:innen, ob sie das Rauchen von Cannabis in ihren Gaststätten gestatten oder nicht. Der Dehoga-Sprecher zitierte eine Wirtin aus dem Westen Berlins, die sagte: "Nein, das erlaube ich natürlich nicht, ich will doch mein Bier verkaufen." Je nach Art des öffentlichen Ortes könnte dies jedoch auch ganz anders gehandhabt werden.
Kiffen kann gehandhabt werden wie Rauchen
Obwohl das gesetzliche Rauchverbot in Clubs gilt, halten sich viele Berliner Betreiber:innen nicht daran oder tolerieren Zigarettenrauch in ihren Diskos. Ob dies auch für Joints gelten wird, wird sich laut des Sprechers zeigen. Clubs könnten Zigaretten hinnehmen, Cannabis aber verbieten oder die Rauchenden in den Freiluftbereich schicken.
Bisher gilt ein generelles Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen in drei Bundesländern: in Bayern, dem Saarland und in Nordrhein-Westfalen. In den restlichen 13 Bundesländern gelten grundsätzlich Ausnahmen. Dort darf in Gaststätten-Nebenräumen und in Einraumkneipen unter 75 Quadratmeter geraucht werden, sofern sich die Wirt:innen dafür entscheiden. Wie sich die Cannabis-Legalisierung auf die Biergärten in den einzelnen Bundesländern auswirken wird, ist also noch offen.
Allgemein gilt, dass das Kiffen im Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen und Kitas untersagt ist. Auch für Fußgängerzonen gibt es Einschränkungen: Dort ist das Rauchen von Cannabis von 7 bis 20 Uhr untersagt. Insbesondere der Kinder- und Jugendschutz spielt dabei eine große Rolle.
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Die erste "Kiffer-Wiesn" steht bevor
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben könnte also auch eine "Kiffer-Wiesn" bevorstehen. "Bild" zufolge dürfte auf der Münchner Theresienwiese, wo jährlich das Oktoberfest stattfindet, gekifft werden, da sich im Umkreis von 100 Metern keine Einrichtung befindet, die dies verbietet. Münchens Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner kann zu einer möglichen "Kiffer-Wiesn" noch nichts sagen. "Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen", so der CSU-Politiker im Gespräch mit der Tageszeitung. Jedoch habe er aber ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstellt, dass in den Wiesn-Biergärten Joints herumgereicht werden.
Weil in den Bierzelten ein generelles Rauchverbot herrscht, ist es dort ohnehin verboten. In den Biergärten und auf den Festzelt-Balkonen ist jedoch das Rauchen gestattet. Entsprechend könnte auf dem Oktoberfest 2024 zum ersten Mal legal gekifft werden.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- "Bundesagentur für Gesundheit": "Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz"