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Anzapfverbot

Edeka: Ärger mit Bundeskartellamt wegen Payback?

  • Veröffentlicht: 13.12.2024
  • 17:04 Uhr
  • Stefan Kendzia
Hat Edeka gegen das "Anzapfverbot" verstoßen? Dieser Frage geht das Bundeskartellamt nach.
Hat Edeka gegen das "Anzapfverbot" verstoßen? Dieser Frage geht das Bundeskartellamt nach.© Adobe

Der Lebensmittelhändler Edeka sieht sich mit einem förmlichen Kartellverfahren konfrontiert, das durch das Bundeskartellamt eingeleitet worden sein soll. Edeka stehe unter Verdacht, gegen das "Anzapfverbot" in Zusammenhang mit Payback verstoßen zu haben.

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Nachdem Edeka sein Loyalty-Programm mit Deutschland Card aufgekündigt hatte, steht das Unternehmen nun kurz vor dem Start einer Partnerschaft mit Payback. Noch bevor die Zusammenarbeit am 1. Januar 2025 offiziell beginnen soll, gibt es offenbar schon Ärger. Und zwar mit dem Kartellamt. Dieses habe gegen den Lebensmittelhändler Edeka "von Amts wegen" ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet. Die Behörde habe den Verfahrensbeginn bereits bestätigt.

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Wurde gegen das "Anzapfverbot" verstoßen?

Grund für den Ärger solle der Verstoß gegen das sogenannte "Anzapfverbot" sein. Dies tritt dann in Kraft, wenn ein  "marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen [...] von der Marktgegenseite Vorteile einfordert, ohne dass es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt. Beispiel: Eine große Supermarktkette fordert von ihren Lieferanten Sonderrabatte ohne eine entsprechende Gegenleistung", so das Bundeskartellamt. Demnach werde ermittelt, ob Edeka im Vorfeld seiner Payback-Teilnahme Konditionsforderungen gegenüber Lieferanten erhoben haben könnte.

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Edeka soll Beitrag zur Payback-Beteiligung gefordert haben

Der beliebte Lebensmittel-Riese Edeka solle "von zahlreichen Markenherstellern zunächst zwei Prozent des Gesamtumsatzes mit der Edeka-Gruppe und Budni als Beitrag zur Payback-Beteiligung gefordert" haben, wie "T-Online" zitiert. Zum Ausgleich sollen "neue Zugangsmöglichkeiten zu attraktiven und personalisierten Marketingprodukten" in Aussicht gestellt worden sein. Selbst von Eigenmarkenherstellern solle Edeka einen Payback-Beitrag von 0,5 bis 1,5 Prozent des Umsatzes gefordert haben.

Edeka startet Payback am 1. Januar 2025

Edeka selbst habe sich zum laufenden Verfahren bisher nicht geäußert. Kund:innen, die bei Edeka bisher mit der zugunsten von Payback abgeschafften Deutschland Card an einem Treueprogramm teilgenommen haben, sollen wie geplant ab Januar mit dem neuen Partner starten können. Es gibt sogar eine Übergangsfrist. Die Zusammenarbeit zwischen Edeka und Deutschland Card läuft laut "Deutschland Card" noch bis 28. Februar 2025.

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  • Verwendete Quellen:
  • Bundeskartellamt: "Missbrauchsaufsicht"
  • T-Online: "Kartellamt ermittelt gegen Edeka – was Payback damit zu tun hat"
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