vom bundestag beschlossen
Frührentner dürfen jetzt unbegrenzt hinzuverdienen
- Veröffentlicht: 02.12.2022
- 13:40 Uhr
- Joachim Vonderthann
Frührentner konnten schon jetzt in einem Nebenjob etwas hinzuverdienen. Doch ab kommendem Jahr wird ihre Rente nicht mehr gekürzt - egal wie hoch der Zuverdienst ist. Das beschloss der Bundestag. Sozialexperten sehen die Änderung kritisch.
Das Wichtigste in Kürze
Frührentner mit einem Nebenjob können künftig beliebig hinzuverdienen.
Die Rente wird dann ab kommendem Jahr nicht mehr gekürzt, beschloss der Bundestag.
Sozialexperten befürchten enorme Kosten durch einen Ansturm von Frührentnern.
Frührentner, die einen Nebenjob haben, durften bislang nur bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen. Lag der Zuverdienst darüber, wurde ihre Rente gekürzt. Das gilt ab kommendem Jahr nicht mehr. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend (02. Dezember), dass Frührentner beliebig viel hinzuverdienen dürfen - ohne Rentenkürzung.
Renten-Nebenjob ohne Kürzung
Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro. Diese Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.
In dem beschlossenen Gesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) heißt es, es handle sich um einen Beitrag, um "den bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken".
Sozialexperten sehen den Wegfall der Zuverdienstgrenze hingegen kritisch. Sozialexperte Gerhard Bäcker, Professor an der Universität Duisburg-Essen, geht von einem Ansturm neuer Frührentner aus. Der "Bild" sagte er, der unbegrenzte Zuverdienst sei "besonders lohnend" für Antragsteller, die nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente können. "Sie können und werden auf jeden Fall ihre Altersrente beantragen", betonte Bäcker.
Experten fürchten hohe Kosten
Auch die Deutsche Rentenversicherung warnte vor der Neuregelung: "Der Anreiz für einen vorgezogenen Rentenbeginn" verursache "dauerhafte Mehrausgaben, die im Laufe des Rentenbezugs nicht kompensiert werden".
Zu dem vom Bundestag beschlossenen Maßnahmenbündel gehören unter anderem auch großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK). Während deren Mitglieder bisher maximal 450 Euro im Monat aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdienen durften, bleiben sie künftig so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als "Hauptberuf" erkennbar ist.
Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- "Bild"-Bericht