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Änderungen im Arbeitsrecht

Mega-Streiks in Griechenland behindern Flugverkehr

  • Veröffentlicht: 20.09.2023
  • 14:45 Uhr
  • Clarissa Yigit
In Griechenland kommt es zu landesweiten Streiks. Das könnte auch Auswirkungen auf den Flugverkehr haben.
In Griechenland kommt es zu landesweiten Streiks. Das könnte auch Auswirkungen auf den Flugverkehr haben.© Adobe Stock

In Griechenland kommt es am Donnerstag zu landesweiten Streiks. Grund sind geplante Lockerungen des Arbeitsrechts. Urlauber könnten von Flugausfällen betroffen sein.

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Am Donnerstag (21. September) haben die Gewerkschaften in Griechenland zu landesweiten Streiks aufgerufen, um gegen eine geplante Änderung des Arbeitsrechts zu protestieren.

Daher kann es zu Einschränkungen im Luft- und Fährverkehr kommen. Nicht nur einheimische Bürger:innen werden wohl von den Streiks betroffen sein, sondern auch etliche Tourist:innen, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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Wer streikt?

Neben Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes, wie beispielsweise Lehrer:innen oder Mitarbeiter:innen von Krankenhäusern, werden auch Fluglotsen sowie Beschäftigte der Fähren und des öffentlichen Nahverkehrs ihre Arbeit niederlegen, berichtet die dpa unter Berufung auf griechische Medien.

Auch sollen sich die Gewerkschaften aus den Bereichen Milch und Lebensmittel, Medikamente, Handwerk sowie der Papierbranche an den Streiks beteiligen, ergänzt die "Griechenland Zeitung".

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Warum wird gestreikt?

Diverse Lockerungen des Arbeitsrechts, welche die Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis plant, veranlassen die Arbeitnehmer:innen Griechenlands zur Handlung. So solle der Acht-Stunden-Tag und die Fünf-Tage-Woche aufgeweicht werden, kritisieren die Gewerkschaften.

Hinzu kommt, dass die Arbeitszeiten flexibler werden sollen, sodass Beschäftigte zukünftig auch verpflichtet werden können, an Samstagen und Sonntagen zu arbeiten. Für diesen sechsten Arbeitstag würden die Angestellten zusätzlich 40 Prozent des Tageslohns erhalten.

Weiter soll es eine Arbeit "auf Zuruf" geben. Somit könnte der Arbeitgeber bei Bedarf spätestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn seine Beschäftigten anrufen und zur Arbeit auffordern. Die Angestellten hingegen hätten die Möglichkeit, neben den regulären acht Stunden bei einem Arbeitgeber weitere fünf Stunden bei einer anderen Arbeitsstelle tätig zu sein.

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Gewerkschaften entsetzt

Die neuen Regelungen im Arbeitsrecht finden wenig Zuspruch. So kritisiert etwa die Gewerkschaft der Handelsmarine: "Der neue Gesetzentwurf schreibt 13 Stunden Arbeit pro Tag und 78 Stunden Arbeit pro Woche vor, schafft Pausen am Arbeitsplatz und das Wochenende ab."

Zudem würde das Gesetz eine Strafe von bis zu 5.000 Euro vorsehen, wenn Streikende andere Beschäftigte daran hindern würden, zur Arbeit zu gehen. Dies kritisiert der Dachverband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ADEDY) und befürchtet eine "Kriminalisierung der Gewerkschaftsaktivitäten".

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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