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Vorbild Bayern

Cannabis-Bußgeldkatalog in Hamburg: Bis zu 30.000 Euro Strafe für Verstöße

  • Aktualisiert: 14.06.2024
  • 09:20 Uhr
  • Clarissa Yigit
In Hamburg gilt seit Mittwoch (8. Mai) ein neuer Bußgeldkatalog, in dem die Höhe der Strafen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz geregelt ist.
In Hamburg gilt seit Mittwoch (8. Mai) ein neuer Bußgeldkatalog, in dem die Höhe der Strafen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz geregelt ist.© wollertz - stock.adobe.com

Cannabis-Sünder werden in Hamburg richtig zur Kasse gebeten. Ein neuer Bußgeldkatalog gibt nun Auskunft darüber, wie hoch die jeweilige Geldstrafe ausfallen kann.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. April ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft.

  • Bundeseinheitliche Regelungen, welches Strafmaß bei einer Zuwiderhandlung anfällt, gibt es bisher allerdings noch keine.

  • Hamburg hat daher seinen eigenen neuen Bußgeldkatalog ausgearbeitet, der auch bereits gilt.

Seit Montag (1. April) dürfen Volljährige Cannabis legal konsumieren und eine bestimmte Menge besitzen. Allerdings gibt es noch keine bundeseinheitliche Regelung, wie die Strafen ausfallen, wenn jemand gegen das Gesetz verstößt. Daher legt jedes Bundesland selbst fest, welche Strafmaßnahmen bei Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz erfolgen sollen.

Am Dienstag (7. Mai) hat die Hamburger Innenbehörde einen Bußgeldkatalog vorgestellt, der ab sofort gelten soll. Dabei lehnt sich die Hansestadt besonders weit aus dem Fenster und langt seit Mittwoch (8. Mai) kräftig zu, wenn gegen das Cannabis-Gesetz verstoßen wird.

Im Video: Bis zu 30.000 Euro - diese Cannabis-Bußgelder könnten drohen

Bis 30.000 Euro: Diese Cannabis-Bußgelder könnten drohen

Diese Bußgelder drohen in Hamburg

  • Führen Konsument:innen zwischen 26 und 30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung mit sich, drohen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro Strafe.
  • Wer mehr als 50 Gramm und bis zu 60 Gramm Haschisch oder Marihuana innerhalb der Wohnung besitzt, muss laut NDR ebenfalls mit Bußgeldern zwischen 500 Euro und 1.000 Euro rechnen.
  • Personen, die Cannabis in der Wohnung nicht ordnungsgemäß lagern oder aufbewahren, müssen zwischen 500 Euro und 750 Euro Strafe zahlen.
  • Konsumieren Erwachsene vor Kindern und Jugendlichen, wird eine Strafe von 1.000 Euro fällig.
  • Auf Spielplätzen und Sportanlagen sowie in Sichtweite von Schulen kostet der Konsum ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
  • Auch in Fußgängerzonen (in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr) kostet das Rauchen von Cannabis 500 Euro.
  • 500 bis 1.000 Euro kann der Besitz von Cannabis im militärischen Bereich kosten – der Anbau dort sogar zwischen 750 Euro und 1.250 Euro.
  • Richtig teuer kann die Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken werden. Hier drohen saftige Strafen zwischen 100 Euro und 30.000 Euro.

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Vorbild Bayern

Dabei orientieren sich die Strafen am bayerischen Bußgeldkatalog. Insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche will der Senat mit den hohen Geldstrafen unterbinden.

Zudem beabsichtigt dieser, mit dem nun festgelegten Bußgeldkatalog zumindest dafür zu sorgen, dass die geltenden Einschränkungen eingehalten werden, ergänzt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

:newstime

"Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabis-Gesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können. Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist", äußert sich Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) vorwurfsvoll. Insbesondere wolle Hamburg aber dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis erhalten, so der Senator.

  • Verwendet Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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