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Weitere Einnahmen erwartet

Klage abgewiesen: Bundesfinanzhof hält Soli für rechtmäßig 

  • Aktualisiert: 30.01.2023
  • 17:47 Uhr
  • Lena Glöckner
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen.
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen.© Sven Hoppe/dpa

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist demnach nicht verfassungswidrig.

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Eine Klage gegen den Soli wird abgewiesen. Das entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag (30. Januar). Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen. Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro. 

Im Video: Lindner will Solidaritätszuschlag abschaffen

Lindner will Solidaritätszuschlag abschaffen

Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es wollte den Soli mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler zu Fall bringen. Die Klage fußte auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.

Noch etwa 2,5 Millionen Menschen zahlen Soli

Darüber hinaus warfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler:innen die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige Große Koalition beschlossen, dass nur noch Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahler:innen sollen ausgenommen bleiben. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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