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Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Neue Ära: Cannabis ist für Erwachsene in Deutschland fortan legal

  • Aktualisiert: 03.04.2024
  • 18:12 Uhr
  • Rebecca Rudolph
In Deutschland können Menschen jetzt legal "kiffen".
In Deutschland können Menschen jetzt legal "kiffen".© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Deutschland dürfen Erwachsene ab jetzt Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Es ist das Ende einer gescheiterten Verbotspolitik, sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab heute können Erwachsene legal Cannabis besitzen und konsumieren.

  • Personen, die älter als 18 Jahre sind, dürfen nun in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Substanz bei sich tragen, während zu Hause maximal 50 Gramm erlaubt sind

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut.

Der Besitz und Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit Mitternacht für Erwachsene unter Auflagen legal. Das entsprechende Cannabis-Gesetz trat zum 1. April in Kraft, welches die Ampel-Koalition gegen große Widerstände von Oppositionsparteien, aus den Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. "Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das sei eine historische Chance. "Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen", fügte der Minister hinzu.

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Gesetz sieht auch Maßnahmen zur Suchtprävention vor

Die Regierung argumentiert, dass trotz des Verbots der Cannabis-Konsum zugenommen hat und der Schwarzmarkt florieren würde. Sie warnt davor, dass Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein kann. Insbesondere ist der Gehalt an Wirkstoffen unbekannt, und es besteht die Gefahr von giftigen Zusätzen und Verunreinigungen.

In einem ersten Schritt wird zunächst der Besitz, der private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen dann in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

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Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Konsum und Besitz von Cannabis weiterhin verboten

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Personen, die älter als 18 Jahre sind, dürfen nun in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Substanz bei sich tragen, während zu Hause maximal 50 Gramm erlaubt sind. Außerdem ist es erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen im eigenen Zuhause zu haben. Das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit ist erlaubt, jedoch nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätzen sowie tagsüber auch nicht in Fußgängerzonen.

Verstöße gegen diese Regelungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Weitergabe von Cannabis bleibt außerhalb der staatlich kontrollierten Vereine strafbar, insbesondere die Weitergabe an Minderjährige kann mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Konsum und Besitz von Cannabis weiterhin verboten.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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