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Negativeinträge betroffen

Neues Schufa-Urteil: Diese Folgen hat es für Verbraucher

  • Veröffentlicht: 25.04.2025
  • 12:35 Uhr
  • Michael Reimers
Eine Flagge mit dem Firmenlogo flattert vor dem Geschäftssitz in der Landeshauptstadt.
Eine Flagge mit dem Firmenlogo flattert vor dem Geschäftssitz in der Landeshauptstadt.© Andreas Arnold/dpa

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln stärkt die Rechte von Verbraucher:innen. Dabei geht es um Negativeinträge bei der Schufa.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäischen Gerichtshofs hat in Bezug auf die Schufa ein Urteil getroffen.

  • Die Wirtschaftsauskunftei muss Negativeinträge unter bestimmten Bedingungen sofort löschen.

  • Es gibt jedoch einen Haken.

Inhalt

  • Negativeinträge können Kreditwürdigkeit beeinträchtigten
  • Woher hat die Schufa meine Daten?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) muss Negativeinträge sofort löschen, wenn eine Forderung beglichen und dies nachgewiesen wird. Zu diesem Urteil zugunsten der Verbraucher:innen kommt das Oberlandesgerichts Köln. Wie es bisher war, sehen Sie im Video:

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Eine Flagge mit dem Firmenlogo flattert vor dem Geschäftssitz in der Landeshauptstadt.

Neues SCHUFA-Urteil: Darauf sollten Verbraucher achten

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln stärkt die Rechte von Verbraucher:innen.

Negativeinträge können Kreditwürdigkeit beeinträchtigten

Das OLG Köln beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses besagt, dass Daten nicht länger als in öffentlichen Registern gespeichert werden dürfen – maximal sechs Monate nach Begleichung. Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger die Forderungen vollständig beglichen, doch die Schufa behielt die Negativeinträge noch in ihrer Datenbank, was seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigte. Nachdem der Mann auf die Löschung der erledigten Forderungen pochte, entschied das OLG Köln zu seinen Gunsten und stützte sich auf die EU-Rechtsprechung.

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Das Urteil gilt jedoch nur für diesen speziellen Fall und ist noch nicht rechtskräftig, weshalb nicht automatisch alle Einträge der Schufa gelöscht werden. Es zeigt jedoch, dass Verbraucher:innen im Falle von fehlerhaften Einträgen rechtliche Schritte einleiten können.

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Woher hat die Schufa meine Daten?

Die 1927 gegründete Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten, den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten. Negativinformationen sammelt die Schufa zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Zudem speichert die Auskunftei persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift.

Nach jüngsten Angaben verfügt die Schufa über Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland. Zu mehr als 90 Prozent seien "ausschließlich positive Informationen gespeichert".

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:newstime vom 25. April 2025 | 15:45
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