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"Schule muss informiert werden"

Schul- und arbeitsfrei wegen Super-Streik? Was für Sie am Montag gilt

  • Aktualisiert: 24.03.2023
  • 15:46 Uhr
  • Lena Glöckner
In Bayern dürfen Schüler:innen am Montag unter Umständen zu Hause bleiben.
In Bayern dürfen Schüler:innen am Montag unter Umständen zu Hause bleiben. © Hendrik Schmidt/dpa

Ein beispielloser Warnstreik bremst am kommenden Montag Deutschland aus, der Verkehr steht weitgehend still. Was, wenn ich nicht zur Arbeit oder Schule komme?

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Deutschland dürfte an diesem Montag in weiten Teilen ins Verkehrschaos stürzen. Mit einem doppelten Warnstreik wollen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi den Verkehr weitgehend lahmlegen. Ausfälle und Verspätungen betreffen Millionen Reisende und Pendler:innen.

Arbeitnehmer:innen wird deshalb empfohlen, sich gut vorzubereiten. Denn: Der Warnstreik beginnt bereits eine Minute nach Mitternacht und endet erst nach Abschluss der Spätschicht um Mitternacht.

Muss ich zur Arbeit?

Und Arbeitnehmer:innen müssen pünktlich bei der Arbeit erscheinen - auch bei großflächig angekündigten Streiks. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) tragen Arbeitgeber:innen das Betriebsrisiko und Arbeitnehmende das Wegerisiko und damit das Risiko, die Arbeitsleistung "zur rechten Zeit am rechten Ort" erbringen zu können. Es besteht lediglich eine Ausnahme, wenn das Unternehmen ausdrücklich Betriebsferien anordnet oder Homeoffice erlaubt.

Auch für ein Zuspätkommen ist der Streik keine Entschuldigung. Der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Eckert erklärte dem Nachrichtenportal "Focus Online" dazu, dass man sich rechtzeitig auf den Weg machen müsse. "Das kann auch bedeuten, ein, zwei Stunden früher loszufahren. Und auf jeden Fall sollte man dem Chef sagen, dass es später wird. So lässt sich Ärger vermeiden."

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Haben alle Schüler:innen unterrichtfrei?

Generell gilt auch am Montag in der Bundesrepublik die Schulpflicht, das erklärten zahlreiche Kultusministerien der Länder. In vereinzelten Bundesländern dürfen Schüler:innen aber unter Umständen zu Hause bleiben. Etwa in Bayern. "Für Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und sonst keine Fahrtmöglichkeit haben, gibt es Sonderregelungen: Sie können am Montag zu Hause bleiben; die Schule muss in diesem Fall aber auf jeden Fall informiert werden", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Freitag (24. März) der Deutschen Presse-Agentur in München.

"Der für Montag angekündigte Warnstreik wird auch viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Bayern auf Ihrem Weg zur Schule treffen. Trotz des Streiks findet am Montag aber an den Schulen in Bayern grundsätzlich regulärer Unterricht statt – viele kommen ja zum Beispiel auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule", betonte Piazolo.

Auch in Baden-Württemberg dürfen Schüler:innen, die nicht zur Schule kommen können, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Nachfrage mit. Grundsätzlich finde aber Unterricht statt. Weil die BVG in Berlin weiter im Dienst ist, gilt hier die Schulpflicht. Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Kinder und Jugendliche trotz Verdi-Streik im Unterricht erscheinen. 

Gleichwohl könne die Dimension des Streiks die Eltern "vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und gegebenenfalls dazu führen, dass für Schülerinnen und Schüler der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird", hieß es weiter. Den Schulleitungen riet das Ministerium, "in diesen Fällen mit Augenmaß vorzugehen".

Mehr zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmenden und Schüler:innen in dieser besonderen Streik-Situation erfahren Sie bei galileo.tv.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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