Dubioser Streit
Urteil im Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann muss Hammer-Geldstrafe zahlen
- Veröffentlicht: 22.12.2023
- 15:06 Uhr
- Emre Bölükbasi
Hartes Urteil gegen Jens Lehmann: Wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs muss der Ex-Fußballer eine saftige Geldstrafe zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
Im sogenannten Kettensägen-Prozess ist Ex-Fußballer Jens Lehmann zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden.
Sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt fanden harte Worte für das Verhalten des ehemaligen Torhüters.
Sein Anwalt hingegen warf dem Staatsanwalt unzulässiges "Moralisieren" vor.
Im sogenannten Kettensägen-Prozess ist der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer harten Geldstrafe verurteilt worden. Insgesamt 420.000 Euro muss der Ex-Profi jetzt zahlen, wie aus dem Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom Freitag (22. Dezember) hervorging. Das Gericht verhängte 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.
Hintergrund des Prozesses ist ein bizarrer Nachbarschaftsstreit, der seit Langem für Schlagzeilen sorgt. Der ehemalige Torhüter soll mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen sein und dort einen Dachbalken angesägt haben, so die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs hingegen war fallengelassen worden, da der Nachbar einen entsprechenden Strafantrag zurückgenommen hatte.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Lehmann eingeräumt, dass er tatsächlich mit einer Kettensäge die Garage seines Nachbarn betreten habe. Der 54-Jährige berief sich aber auch auf Erinnerungslücken und sprach von falschen Verdächtigungen und Rufmord.
Im Video: Jens Lehmann vor Gericht
Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann vor Gericht
Lehmann ist "nicht Opfer, er ist Täter"
Der Ex-Profisportler habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, kritisierte die Richterin Tanja Walter. Er sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter", bekräftigte sie. Laut Staatsanwalt Stefan Kreutzer gibt es "keinen Zweifel" daran, dass die Vorwürfe gegen Lehmann zutreffen. Der 54-Jährige habe seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen" wollen. Kreutzer warf dem ehemaligen Fußballer Selbstjustiz vor.
Der Staatsanwalt ging zudem mit der von Lehmann verursachten Sachbeschädigung am Flughafen hart ins Gericht. Der Ex-Nationalspieler habe die Parkgebühren in einem Parkhaus nicht zahlen wollen und vorgegeben, im Parkhaus noch etwas zu tun zu haben. Später sei er Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchgefahren. "Das ist ja hochgradig verhaltensauffällig", resümierte Kreutzer. "Und das für ein paar Hundert Euro - bei Ihren finanziellen Verhältnissen."
"Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen"
Lehmanns Anwalt Christoph Rücker reagierte mit harten Worten auf das Urteil des Gerichts. "Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen", beklagte er. "Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat", unterstrich der Jurist.
Dem Staatsanwalt warf Rücker Rache und unzulässiges "Moralisieren" vor. Die Anklagepunkte gegen seinen Mandanten seien "Peanuts".
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa