Sicherheit im Netz: Tipps vom Experten

Wie verhalte ich mich im Netz? In welche Fallen sollte ich Online besser nicht tappen? Was sind die Gefahren von KI? Wichtige Cyber-Tipps von Expertinnen und Experten gibt es hier.

Tipps im Überblick:
Medienkompetenz trainieren: Escape Room in Nürnberg

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Fake-Videos und Fake-Anrufe: Was ist echt?

Fake-Videos und Fake-Anrufe: Was ist echt?

Fake-Videos und Fake-Anrufe: Was ist echt?

Durch künstliche Intelligenz lassen sich Fake-Videos täuschend echt anfertigen. Noch einfacher lassen sich Anrufe fälschen, bei denen Betrüger wie Angehörige klingen. Welchen Inhalten kann man vertrauen? IT-Sicherheitsexperte Cem Karakaya mit Tipps.

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Durch künstliche Intelligenz lassen sich Fake-Videos täuschend echt produzieren. Noch einfacher lassen sich Anrufe fälschen, bei denen Betrüger wie Angehörige klingen.

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Es gibt beispielsweise eine Technologie "Call-ID Spoofing", die man für zwei Dollar verwenden kann. Damit können Leute mit einer manipulierten Rufnummer angerufen werden. Hierbei wird auf dem eigenen Smartphone die Nummer einer Freundin oder eines Freundes angezeigt und es spricht auch die zugehörige Stimme, jedoch könnte es sich dabei um einen Fake-Anruf handeln. 

Egal, ob Fake-Video oder Fake-Anruf, hinterfragen Sie stets den Wahrheitsgehalt.

Mehr Infos zum Thema Manipulation von Rufnummern

Identitätsdiebstahl: Eine üble Betrugsmasche

Mal eben den Ausweis per Whatsapp verschicken, damit der Ebay-Verkäufer eine Sicherheit hat? Das sollten Sie niemals machen! Unbekannte könnten mit den Ausweisdaten in Ihrem Namen Waren verkaufen. Täter kassieren das Geld von ahnungslosen Kunden, liefern aber nicht. 

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Ebenfalls haben die aufgebrachten Käufer nun die Adresse und könnten theoretisch vor Ihrer Haustür auftauchen. So erging es beispielsweise einer Frau aus Oberbayern.

Darauf sollten sie achten:

  • Mit persönlichen Daten sehr bedacht umgehen
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und Anschrift haben im Netz nichts zu suchen.
  • Vorsicht bei Gewinnspielen, Chatprogrammen oder kostenlosen Online-Games
  • Wenn ein Produkt kostenlos angeboten wird, zahlt man meistens mit persönlichen Daten.

Cyber-Sicherheit: Das eigene Passwort

"123456", "Passwort" oder "hallo" - das sind die beliebtesten Passwörter in Deutschland. Doch sicher sind diese nicht. Selbst achtstellige Passwörter können heutzutage in Sekunden geknackt werden.

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Tipps für die Passwort-Vergabe:

  • Verwenden Sie mindestens 13 Stellen, Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Ziffern.
  • Verwenden Sie bestenfalls für jeden Online-Dienst bzw. Account ein eigenes Passwort.
  • Damit sich Nutzer nicht alle Passwörter merken müssen, gibt es technische Hilfe: sogenannte Passwortmanager.
  • Wer sicher gehen will, dass das eigene Passwort nicht bereits von Kriminellen entschlüsselt wurde, kann es in Online-Datenbanken überprüfen lassen.

So prüfen Sie, ob Ihre E-Mail-Adresse missbräuchlich verwendet wird.

Vorsicht bei betrügerischen E-Mails

Phishing

Eine angebliche Paketlieferung konnte nicht zugestellt werden? Mehr Infos zur Lieferung soll man angeblich im Link finden, der per Mail oder SMS versendet wurde. Achtung: Wer jetzt klickt, tappt den Tätern oftmals in die Falle und persönliche Daten können geklaut werden. Etwa 80 Prozent aller Cyberattacken laufen über Phishing.

Ransomware

Etwas seltener ist die sogenannte Ransomware: Hierbei werden durch das Klicken auf einen falschen Link die eigenen Daten verschlüsselt, sodass man keinen Zugang mehr dazu hat. Oftmals verlangen die Erpresser mittels Nachricht ein Lösegeld, um die eigenen Daten wieder zu entschlüsseln.

Darauf sollten sie achten:

  • Mit dem Mauszeiger über die fremde E-Mail-Adresse fahren und kurz warten. Es erscheint ein Fenster daneben und zeigt die tatsächlich hinterlegte E-Mail-Adresse. Stimmen beide nicht überein, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Phishing.
  • Niemals Links anklicken, dessen Absender Sie nicht kennen.
  • Was im Spam-Ordner landet, ist tatsächlich meistens Spam.
  • Fragwürdigen E-Mail-Text googeln: Hier werden oft Warnungen angezeigt, sollte es sich um eine betrügerische Masche handeln.

Cyber-Sicherheit bei Kindern: Tipps im Umgang

Pornobilder, Hassnachrichten und illegale Filme - Unangemessene Inhalte landen schnell auf Kindersmartphones. Auch unter 14-Jährige können dann Ärger mit der Justiz und dem Jugendamt bekommen.

Wichtige Smartphone No-Gos:

1) Keine sexuellen Aufnahmen von Kindern

Pornos (Bild und Video) verschicken an unter 18-Jährige ist strafbar - an unter 14-Jährige kann das sogar als sexueller Missbrauch von Kindern bestraft werden.

Ebenso ist es verboten, pornografische Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen auf dem Handy zu haben oder zu teilen.

Tipp: Wenn man selbst solche Videos geschickt bekommt, sollte man die Inhalte direkt löschen oder einer entsprechenden Person melden.

2) Keine Fotos oder Videos von Gewaltopfern

Das Filmen oder Fotografieren von Gewaltopfern ist eine Straftat. Werden Täter:innen dabei angefeuert, gilt das als Beihilfe zur Körperverletzung. 

Das Zugänglichmachen und die Verbreitung nationalsozialistischer, antisemitischer und rassistischer Inhalte, wie das Versenden von Bildern mit Hakenkreuzen ist ebenfalls strafbar.

3) Keine heimlichen Fotos oder Videos von Mitschülern

Heimlich Fotos oder Videos von Personen machen und diese veröffentlichen? Nacktfotos der Ex-Freundin oder des Ex-Freundes verschicken? Das ist nicht erlaubt!

Die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum (z.B. Umkleidekabine) befindet, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, ist  strafbar.

Auch die unbefugte Audioaufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen (z. B. im Klassenzimmer) und das Zugänglichmachen der Aufnahme an Dritte ist ebenfalls strafbar.

4) Keine Beleidigungen in Gruppenchats

Egal ob persönlich oder im Internet: Beleidigungen können strafbar sein. Ehrverletzende Äußerungen erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung.

Auch das "Teilen" von solchen Äußerungen oder ein "Gefällt mir" auf sozialen Netzwerken kann eine Beleidigung sein. 

5) Keine illegalen Downloads, wie gratis Kinofilme

Filme und Videos kostenlos im Internet herunterladen und eventuell noch verbreiten? Das ist strafbar!

Wer ohne Einwilligung des Berechtigten ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie beispielsweise einen Film durch Download vervielfältigt, macht sich wegen einer unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar.

6) Keine Verbreitung von nicht selbstgemachten Social Media Fotos

Ein Insta-Foto eines Mitschülers oder einer Mitschülerin ohne deren Erlaubnis per Screenshot kopieren und verbreiten? Nicht erlaubt! 

Die Verbreitung von Fotos von Dritten ohne deren Einwilligung ist nach Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar. 

Unterschiede Ü18, U14 und zwischendrin

Auch wenn man unter 14 Jahren noch nicht strafbar ist, können diese Straftaten trotzdem Konsequenzen mit sich ziehen, da rechtswidrig gehandelt wird. Das heißt: Polizei, Jugendamt und Familiengericht können vor der Tür auftauchen und Maßnahmen anordnen. 

14 bis 17-Jährige können mit den folgenden Konsequenzen rechnen: Einkassieren des Smartphones, Leseweisungen, Sozialstunden oder einen sozialen Trainingskurs, Jugendgefängnis oder einen Eintrag ins Erziehungsregister/Bundeszentralregister. 

Ab 18 Jahren drohen satte Geld- oder Freiheitsstrafen.

So können Eltern helfen

Laut IT- Sicherheitsexperte Cem Karakaya sollten Eltern ihre Vorbildfunktion nicht vernachlässigen. Das Smartphone beispielsweise selbst verwenden und es dem eigenen Kind verbieten, hätte somit keinen positiven Effekt.

Man sollte gemeinsam Regeln feststellen. Eine gute Kommunikation und das Vertrauen zwischen Elternteil und Kind sei die größte Präventionsarbeit. 

Neben guter Kommunikation können Eltern auch wichtige Sicherheitseinstellungen auf den Kindersmartphones selbst einrichten.

So können Sie die Medien ihrer Kinder sicher machen.

Weitere Informationen über die Smartphone No Go's.