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Politik in Bayern

AfD-Politiker Jäger: Vom Vorwurf der Voksverhetzung freigesprochen

  • Veröffentlicht: 17.01.2024
  • 15:46 Uhr
  • Nicole Sauer
Article Image Media
© Carsten Koall/dpa

Der AfD-Politiker Florian Jäger wurde aufgrund der Veröffentlichung eines Videos auf Social-Media wegen Volksverhetzung verurteilt. Nun ist er vom Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen worden. Das ist der Grund.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der AfD-Politiker Florian Jäger ist nach der Verurteilung wegen Volksverhetzung vom Gericht freigesprochen worden.

  • Der frühere Bundestagsabgeordnete hatte auf Facebook ein Video veröffentlicht, das die Corona-Maßnahmen mit der Judenverfolgung vergleicht.

  • Laut Bayerischen Obersten Landesgericht fallen diese Äußerungen unter die Meinungsfreiheit und gelten nicht als Volksverhetzung. 

AfD-Politiker wird freigesprochen

Florian Jäger, Politiker der AfD, wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen, nachdem er in zwei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt worden war.

Das Gericht hob das Urteil des Landgerichts München II über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen auf und erklärte, dass Jägers Äußerungen in einem auf Facebook verbreiteten Video über die Corona-Impfkampagne und die Novemberpogrome von 1938 durch die Meinungsfreiheit geschützt seien.  Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. 

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Jäger hatte Revision eingelegt

Das Landgericht München II war in seinem Urteil noch zu der Auffassung gelangt, in dem Video würden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt.

Gegen das Urteil hatte Jäger, derzeit Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Fürstenfeldbruck, Revision eingelegt.

Der Sinngehalt ist entscheidend 

Das Bayerische Oberste Landesgericht kam nun zu dem Schluss, dass der Sinngehalt von Jägers Äußerungen nicht zwingend wie vom Landgericht auszulegen sei. Das Gericht argumentierte, dass Jägers Video auch so verstanden werden könne, dass er "zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und "Sündenböcke" gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien".

Diese Deutung fällt laut Gericht in den Bereich der Meinungsfreiheit, während die Gleichsetzung von Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberpogromen als Volksverhetzung betrachtet wird.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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