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Cannabis-Änderungen

Cannabis-Legalisierung in Bayern: Gerichte müssen Verfahren neu prüfen

  • Veröffentlicht: 22.07.2024
  • 12:42 Uhr
  • Nicole Sauer

Seit dem 1. April dieses Jahres sind das Kiffen und der Besitz von Cannabis in Deutschland nicht mehr per se verboten. Den Gerichten in Bayern macht die Gesetzesänderung viel Arbeit.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teillegalisierung von Cannabis macht der Justiz in Bayern viel Arbeit.

  • In mehr als 6.200 eigentlich abgeschlossenen Verfahren mussten Gerichte entscheiden, ob eine bereits verhängte Strafe nach der Gesetzesänderung angepasst werden muss.

  • Nach Angaben des Justizministeriums mussten (Stand 15. Juni) inzwischen 33 Gefangene aus bayerischen Gefängnissen deshalb entlassen werden. 

Inhalt

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Teillegalisierung belastend für Justiz 

Die Teillegalisierung von Cannabis macht der Justiz in Bayern viel Arbeit. In mehr als 6200 eigentlich abgeschlossenen Verfahren mussten Gerichte entscheiden, ob eine bereits verhängte Strafe nach der Gesetzesänderung angepasst werden muss. Das teilte das bayerische Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. In mehr als 3500 Verfahren sei eine Entscheidung bereits ergangen, beim Rest stehe sie noch aus (Stand: 15. Juni 2024).

"Der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz ist für die Justiz enorm. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Allein in Bayern hätten die Staatsanwaltschaften rund 41.500 Papierakten händisch durchsehen müssen. "Bei Tätern, die gleichzeitig wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden (sogenannte Mischfälle), müssen die Strafen teils in komplizierten Verfahren neu verhängt werden", sagte Eisenreich.

33 Gefangene wegen Gesetzesänderung aus Haft entlassen

Nach Angaben des Justizministeriums mussten (Stand 15. Juni) inzwischen 33 Gefangene aus bayerischen Gefängnissen entlassen werden, weil ihre Strafe vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung neu bewertet werden musste. Darunter war nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I auch ein Arzt, der Cannabis verschrieben und damit gegen zur Tatzeit noch geltendes Recht verstoßen hatte.

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Freigabe führe zu einem Wachsen des Schwarzmarktes

"Wir gehen davon aus, dass die Freigabe zu einer Steigerung des Konsums von Cannabis und – trotz Eigenanbaus und Anbauvereinigungen - zu einem Wachsen des Schwarzmarkts führen wird", sagte Eisenreich. "Durch das Cannabisgesetz wurden auch die Ermittlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Es schadet damit der inneren Sicherheit und macht Deutschland auch für Organisierte Kriminalität attraktiver. Die Niederlande sind ein mahnendes Beispiel für schwere Fehler in der Drogenpolitik." Er erwartet außerdem "eine Zunahme der Verfahren wegen Fahruntüchtigkeit im Verkehr".

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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