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Versicherungsbetrug in Bayern?

Falsche Abrechnungen ausgestellt: Nürnberger Pflegedienst betrügt AOK?

  • Veröffentlicht: 13.03.2025
  • 13:17 Uhr
  • Simon Fettal
Eine Pflegehausbewohnerin in einem Seniorenzentrum hält sich in ihrem Bett an einem Haltegriff fest
Eine Pflegehausbewohnerin in einem Seniorenzentrum hält sich in ihrem Bett an einem Haltegriff fest© Angelika Warmuth/dpa

Verdacht auf falsche Abrechnung und Beeinflussung von Zeugen: Ein Mitinhaber eines Nürnberger Pflegedienstes sitzt gemeinsam mit einem Mitarbeiter in Untersuchungshaft.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nürnberger Pflegedienst soll über Jahre hinweg Zeugen beeinflusst und die AOK mit falschen Abrechnungen betrogen haben.

  • Der Mitinhaber des Pflegedienstes und ein leitender Mitarbeiter sollen nun in Untersuchungshaft sitzen.

  • Den Männern wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug in mindestens 49 Fällen vorgeworfen. Der Schaden soll mindestens 116.000 Euro betragen.

Inhalt

  • Zwei Männer in Untersuchungshaft
  • Schaden von mindestens 116.000 Euro
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Zwei Männer in Untersuchungshaft

Ein Nürnberger Pflegedienst soll über Jahre hinweg die AOK mit falschen Abrechnungen betrogen haben. Ein Mitinhaber des Pflegedienstes und ein leitender Mitarbeiter seien nun in Untersuchungshaft genommen worden, teilte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit.

Die beiden Männer im Alter von 35 und 36 Jahren hätten versucht, Zeugen zu beeinflussen und diese zu falschen Aussagen zu bewegen. Deshalb habe die Ermittlungsbehörde Haftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr beantragt. Ein Ermittlungsrichter habe dem stattgegeben.

Schaden von mindestens 116.000 Euro

Die AOK Bayern hatte Anzeige erstattet, auch einen anonymen Hinweis hatte es gegeben. Demnach sollen die Männer Leistungen abgerechnet haben, die nicht stattgefunden hatten oder die nicht abrechenbar waren. Die Ermittler werfen dem Duo gewerbsmäßigen Bandenbetrug in mindestens 49 Fällen vor. Der Krankenkasse soll sein Schaden von mindestens 116.000 Euro entstanden sein.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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