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Sommerferien in Bayern

Familienerholung für Bayern: Mehr Anträge registriert

  • Veröffentlicht: 06.08.2024
  • 13:59 Uhr
  • Nicole Sauer

Video: Redakteurin Julia Schenk

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Sommerferien in Bayern - für viele Menschen bedeutet das Urlaubszeit. Wenn Familien sich keinen Urlaub leisten können, ist es möglich, Familienerholung zu beantragen. Die Zahl der Anträge ist gestiegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anträge auf Familienerholung sind in Bayern zuletzt stark gestiegen.

  • Einen Grund für den Anstieg der Antragszahlen sieht die Behörde darin, dass seit 2023 höhere Einkommensgrenzen gelten.

  • Die Familienerholung soll Familien, die sich keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Erholung in einer Familienferienstätte ermöglichen.

Inhalt

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Anträge auf Familienerholung gestiegen

Die Anträge auf Familienerholung sind in Bayern zuletzt stark gestiegen. Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gingen im Vorjahr 1.451 Anträge ein. 585 wurden bewilligt und insgesamt rund 459.000 Euro ausgezahlt. Im Jahr zuvor waren es lediglich 849 Anträge gewesen, von denen 349 davon bewilligt wurden.

Fördermöglichkeit insgesamt bekannter geworden

Im aktuellen Jahr seien bis Ende Juli 1.322 Förderanträge eingegangen, teilte ein Sprecher des Zentrums mit. Das entspreche in etwa dem Stand vom Juli 2023. Wie sich die Antragszahlen für das Jahr noch entwickeln, bleibe abzuwarten. Der größte Teil der Anträge wird vor der Sommerferienzeit gestellt.

Einen Grund für den Anstieg der Antragszahlen sieht die Behörde darin, dass seit 2023 höhere Einkommensgrenzen gelten. Zudem könnten Familien mit Anspruch auf Wohngeld ohne gesonderte Einkommensprüfung eine Förderung bekommen. Außerdem sei die Fördermöglichkeit insgesamt bekannter geworden - auch im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche".

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Für Familien, die sich keinen Urlaub leisten können

Die Familienerholung - finanziert aus Mitteln des bayerischen Familienministeriums - soll Familien, die sich keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Erholung in einer Familienferienstätte ermöglichen. Urlaub in anderen Unterkünften wird nicht gefördert.

Das jährliche Familiennettoeinkommen muss dabei unterhalb der Grenze von 31.000 Euro für ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind liegen, bei beiden Eltern mit einem Kind muss es unter 34.000 Euro liegen.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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