Politik in Bayern
Läden in Bayern: Strikte Öffnungszeiten bleiben so
- Veröffentlicht: 23.07.2024
- 15:48 Uhr
- Chiara Damnitz
Um 20 Uhr ist auch in Zukunft Schluss: Bayern bleibt bei den strengen Ladenschluss-Regeln. Die Koalition ringt sich aber zu einigen Lockerungen durch.
Das Wichtigste in Kürze
Die strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20:00 Uhr bleiben in Bayern erhalten.
Das Kabinett hat jedoch nach monatelanger Debatte einige Lockerungen beschlossen.
Beispielsweise dürfen Kommunen künftig acht lange Einkaufsnächte ohne besonderen Anlass anbieten.
Der Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause vorliegen.
Ladenöffnungszeiten bleiben bei maximal 20:00 Uhr
Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20:00 Uhr fest. Nach monatelanger Debatte beschloss das Kabinett am Dienstag lediglich einige Lockerungen: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Und: Händler dürfen zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr aufsperren.
Gesetzesentwurf kommt nach der Sommerpause
Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sprach von einer guten, ausgewogenen Balance zwischen der Verantwortung für die Freiheit des Marktes und der Verantwortung für das Gemeinwohl. Für Sonntage bleibt es dabei: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher viermal pro Jahr zugelassen – und wie bisher auch nur anlassbezogen. Nach dem Eckpunktebeschluss soll der eigentliche Gesetzentwurf nach der Sommerpause vorliegen.
Schlusspunkt einer langen Debatte
Der Kabinettsbeschluss bildet den vorläufigen Schlusspunkt unter eine lange Debatte, die in den Koalitionsverhandlungen im Herbst begonnen hatte. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler auf zusätzliche lange Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten "als neue Form der Nahversorgung" verständigt. Dafür wurde aus Sicht der Staatsregierung am Ende nun doch ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz notwendig – worauf der Freistaat bisher verzichtet hatte. Aktuell gilt in Bayern als einzigem der 16 Bundesländer noch die alte Bundesregelung von 1956.
Damit war auch die Debatte über eine mögliche Ausweitung der Kernöffnungszeiten – von 6.00 bis 20.00 Uhr – eröffnet. Stimmen auch innerhalb der Regierungsparteien, darunter etwa die CSU München oder aus der Jungen Union, die eine Ausweitung bis 22.00 Uhr gefordert hatten, konnten sich aber nicht durchsetzen. Und auch der Handelsverband Bayern erklärte, die große Mehrheit seiner Mitglieder sei dafür, den Ladenschluss um 20.00 Uhr beizubehalten.
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- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa