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Justiz in Bayern

Misshandlungen in Augsburger JVA: Haben Mitarbeiter Beweise vernichtet?

  • Aktualisiert: 06.11.2024
  • 18:04 Uhr
  • Lasse Wildner
Vergitterte Fenster in einem Trakt der Justizvollzugsanstalt (JVA). Der JVA Augsburg-Gablingen wird die Misshandlung von Häftlingen vorgeworfen.
Vergitterte Fenster in einem Trakt der Justizvollzugsanstalt (JVA). Der JVA Augsburg-Gablingen wird die Misshandlung von Häftlingen vorgeworfen.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Seit Wochen ermitteln Staatsanwälte gegen Gefängnismitarbeiter wegen des Verdachts, Häftlinge misshandelt zu haben. Nun weitet sich der Fall aus. Wurden Unterlagen in der Haftanstalt geschreddert?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Skandal um mutmaßlich misshandelte Häftlinge in der Haftanstalt Augsburg-Gablingen weitet sich möglicherweise aus.

  • Laut Staatsanwaltschaft könnten wichtige Akten von Mitarbeitern der Haftanstalt geschreddert worden sein.

  • Inzwischen wird gegen 16 Beschuldigte ermittelt.

Inhalt

  • Akten könnten vernichtet worden sein
  • Ermittlungen gegen 16 Beschuldigte
  • Zwei Durchsuchungen in JVA Augsburg-Gablingen
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Akten könnten vernichtet worden sein

Nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen gegen Mitarbeiter des Gefängnisses im Augsburger Vorort Gablingen sind möglicherweise Akten vernichtet worden. Wie die Staatsanwaltschaft berichtete, haben zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) die Ermittler entsprechend informiert.

Ermittlungen gegen 16 Beschuldigte

Demnach sollen nach der ersten Razzia in der Haftanstalt nach Angaben der Zeugen von drei Beschuldigten eventuell Unterlagen geschreddert worden sein. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die strafrechtliche Untersuchung deswegen ausgeweitet. Inzwischen werde gegen 16 Beschuldigte ermittelt, berichtete Oberstaatsanwalt Andreas Dobler.

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Zwei Durchsuchungen in JVA Augsburg-Gablingen

Zunächst richteten sich die Ermittlungen nur gegen zehn Verdächtige, darunter die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin. Sie stehen im Verdacht, Häftlinge in sogenannten "besonders gesicherten Hafträumen" misshandelt zu haben. Es geht um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt, zweimal wurde deswegen die JVA durchsucht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für die Verdächtigen.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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