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Einsatz von KI in Bayern

Mit KI gegen Straftäter? Bayerns Innenminister für Fahndung mit Gesichtserkennung

  • Veröffentlicht: 21.08.2024
  • 17:50 Uhr
  • Nicole Sauer

Video: Redakteurin Sandra Skibbe

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Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - Bayerns Innenminister Joachim Hermann will die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz nutzen. Scharfe Kritik kommt allerdings von der Opposition.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz bei der Gesichtserkennung von Menschen auf öffentlichen Plätzen stärker nutzen.

  • Die Landtags-Opposition übte scharfe Kritik an dem Vorschlag.

  • Die Landtags-Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, betont die Balance zwischen Sicherheit und dem Schutz von Persönlichkeit.

Inhalt

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Innenminister Hermann (CSU) für die Nutzung von KI

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz bei der Gesichtserkennung von Menschen auf öffentlichen Plätzen stärker nutzen. Bisher ist dieses Vorgehen gesetzlich stark eingeschränkt. "Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können", sagte Herrmann.

Zuvor hatten "Münchner Merkur" und der Bayerische Rundfunk über den Vorstoß berichtet. Ziel ist es, die Aufnahmen bereits bestehender Kameras auf öffentlichen Plätzen wie etwa Bahnhöfen zu nutzen und mithilfe von Künstlicher Intelligenz auszuwerten, um mögliche Straftäter zu erkennen und verfolgen zu können.

Mögliche Straftäter mit KI erkennen?

In der biometrischen Gesichtserkennung stecke enormes Potenzial für die polizeiliche Arbeit, sagte Herrmann. Dies zeigten Auswertungen des Bayerischen Landeskriminalamts. Dort ist aktuell der Einsatz von spezieller Gesichtserkennungssoftware ausschließlich mit dem bundesweiten Fahndungsbestand möglich, um damit Bilder von unbekannten Tatverdächtigen abzugleichen.

"Im vergangenen Jahr hat unser Landeskriminalamt im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mehr als 4.600 Fälle mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet. In rund 1.200 Fällen gab es Übereinstimmungen mit bereits gespeicherten polizeibekannten Personen und damit wertvolle weitere Ermittlungsansätze", sagte Herrmann.

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Opposition sieht Vorstoß kritisch

Die Landtags-Opposition übte scharfe Kritik an dem Vorstoß. "Innenminister Hermann will damit vom aktuell akuten Fahndungsversagen der Bayerischen Polizei ablenken", sagte der SPD-Innenpolitiker Horst Arnold. Er spielt damit auf das Entkommen von vier Straftätern aus dem Maßregelvollzug in Straubing an. Die Männer sind weiterhin flüchtig.

"Er weiß genau, dass die Rechtsgrundlagen zur Einführung einer Echtzeit-Gesichtserkennung, aufgrund der damit verbundenen massiven Grundrechtseingriffe für alle Menschen, gesetzlich und vor allem grundrechtlich äußerst schwierig zu schaffen sind", sagte Arnold in Bezug auf den Minister.

Balance zwischen Sicherheit und dem Schutz der Persönlichkeit

Die Landtags-Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, betonte: "In Bayern sollen alle Menschen frei und sicher leben. Damit wir das gewährleisten können, müssen wir unseren Sicherheitsbehörden Zugang zu neuen und dafür hilfreichen Technologien ermöglichen." Sie habe aber Bauchschmerzen, wenn an der Privatsphäre der Menschen gekratzt werde. "Deshalb muss immer sehr genau auf die richtige Balance zwischen Sicherheit und dem Schutz von Persönlichkeit geschaut werden. Die Forderung von Minister Herrmann kann das aus meiner Sicht nicht garantieren."

Herrmann bezeichnete einen vom Bundesinnenministerium angekündigten Gesetzentwurf zum biometrischen Abgleich von Fahndungsbildern mit öffentlichen Fotos als nicht ausreichend. Er klammere die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von vorneherein komplett aus. "Übertriebener Datenschutz darf nicht dazu führen, Täter vor der Strafverfolgung zu schützen", erklärte Herrmann. Nach EU-Richtlinien wäre ein solcher Einsatz aus seiner Sicht rechtlich möglich.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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