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Patienten mit Medikamenten getötet?

Urteil im Mord-Prozess: Krankenschwester zu lebenslanger Haft verurteilt

  • Aktualisiert: 28.10.2024
  • 14:59 Uhr
  • Simon Fettal
Die Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts.
Die Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. © Armin Weigel/dpa

Eine Krankenschwester ist für den Mord an einer Patientin in einer Regensburger Klinik zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Mord und dreifachen Mordversuch an Patienten ist eine Krankenschwester vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

  • In dem Indizienprozess hatte die Staatsanwaltschaft der Krankenschwester vorgeworfen, Patienten bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inhalt

  • Zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt
  • Krankenschwester wollte Schmuck stehlen
  • Tod der Patienten billigend in Kauf genommen
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Zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt

Für Mord und dreifachen Mordversuch an Patienten ist eine Krankenschwester vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter legten der 37 Jahre alten Philippinerin unter anderem auch Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Krankenschwester wollte Schmuck stehlen

In dem Indizienprozess hatte die Staatsanwaltschaft der Krankenschwester vorgeworfen, Patienten bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Eine 65 Jahre alte Frau starb. Die Angeklagte hatte in ihrem letzten Wort die Vorwürfe von sich gewiesen.

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Tod der Patienten billigend in Kauf genommen

Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei ein bedingter Vorsatz. Auf die Verhängung eines Berufsverbotes verzichteten die Richter, weil ohnehin nicht davon auszugehen sei, dass die Frau in Deutschland wieder in ihrem Beruf arbeiten werde.

Von der von der Staatsanwaltschaft zusätzlich geforderten Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sahen die Richter ab. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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