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Umstrittene Polizei-Software vor Einsatz

Neue Polizei-Software in Bayern? Datenschützer mit Bedenken

  • Veröffentlicht: 16.07.2024
  • 13:50 Uhr
  • Elena Dersch
Eine Testversion der umstrittenen Polizeisoftware "VeRA" ist auf einem Bildschirm im bayerischen Landeskriminalamt (LKA) zu sehen.
Eine Testversion der umstrittenen Polizeisoftware "VeRA" ist auf einem Bildschirm im bayerischen Landeskriminalamt (LKA) zu sehen.© Peter Kneffel/dpa

Polizei in Bayern - um schwere Kriminalfälle schneller aufzuklären, soll die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) zum Einsatz kommen. Datenschützer haben Bedenken. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Datenauswertung der Polizei in Bayern soll mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) schneller gehen.

  • Datenschützer äußern zum Teil große Bedenken.

  • Landesdatenschutzbeauftragter Petri sieht den Einsatz ebenfalls kritisch. Einer der Gründe: Informationen können für die Analyse und zur Erstellung von Profilen verwendet werden, die nie als Verdächtige geführt wurden.

  • Der bayerische Landtag stimmt am Mittwoch über den Einsatz der Software ab.

Inhalt

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Recherche- und Analyseplattform (VeRA)

Mehrere Terrorverdächtige aus dem Ausland sollen sich auf dem Weg nach Bayern befinden. Was könnte ihr Ziel sein, wer ihre Helfer vor Ort? Wenn die Zeit wie in diesem Szenario drängt, steht die Polizei in Bayern beim Durchsuchen ihrer eigenen Informationen bisher vor großen Schwierigkeiten.

Zwar haben die Ermittler Daten zu mehr als 30 Millionen Vorgängen gespeichert, aber in völlig verschiedenen Systemen mit unterschiedlichen Formaten. Wo ist ein Verdächtiger schon mal kontrolliert worden? Ist eine Adresse hinterlegt? Welches Kennzeichen hat sein Auto? Bislang müssen Ermittler dafür mehrere Systeme auswerten und die Ergebnisse nebeneinander legen - teils dauert allein diese Auswertung mehrere Tage.

Viel schneller gehen soll das bald mit der Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA). Der bayerische Landtag will am Mittwoch darüber abstimmen, ob die gesetzliche Grundlage für den Einsatz der umstrittenen Polizei-Software kommt - trotz teils großer Bedenken von Datenschützern.

Die wichtigsten Fragen & Antworten:

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So funktioniert das neue Programm

VeRA soll auf Daten aus allen Töpfen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. Dafür werden unterschiedliche Dateiformate in ein gemeinsames übersetzt. So können Ermittler Verbindungen erkennen und Informationen zur selben Person aus den verschiedenen Quellen zusammenführen. Angezeigt werden die Daten wahlweise in Netzwerken, auf Karten, in zeitlicher Abfolge oder als reine Texttabellen. Je nach Darstellung erinnert die Nutzeroberfläche an Bilder aus US-Krimiserien wie "CSI". Aus den Informationen lassen sich wiederum neue Dossiers erstellen.

Welche Daten werden verwendet?

Das Programm hat nur Zugriff auf Daten, die die bayerische Polizei ohnehin schon gesammelt hat. Das sind laut bayerischem Innenministerium sehr viele. Allein im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem IGVP waren demnach Ende August 2022 etwa 38,7 Millionen Vorgangspersonen erfasst. Etwa 60 Prozent von ihnen waren Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen - also keine Verdächtigen.

Wer zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle seine Personalien angeben muss, dessen Daten können je nach Fall auch von VeRA ausgelesen werden - zumindest bis die Speicherfrist abläuft. Auch besonders geschützte Daten aus Abhöraktionen und Telefonüberwachung können mit dem Programm ausgewertet werden. Auf Daten anderer Länderpolizeien oder von Bundesbehörden kann VeRA ohne eine vorherige Übermittlung aber nicht zugreifen. Das Programm hat auch keine Verbindung zum Internet, Monitoring von sozialen Medien ist ebenfalls nicht möglich.

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Wann darf die Software verwendet werden?

Laut bayerischem Landeskriminalamt geht es um Fälle von schwerer und schwerster Kriminalität - und nur um Szenarien, in denen die Polizei mögliche weitere Straftaten verhindern will. Juristisch ist vom Bereich der Gefahrenabwehr die Rede. Beispiele sind organisierter Drogenhandel, Telefonbetrügerbanden, Terroranschläge und Sexualdelikte sowie Kinderpornografie. Nur um Straftaten im Nachhinein aufzuklären, darf die Software nicht genutzt werden - weil dafür die bislang gesetzliche Grundlage fehlt.

Das Landeskriminalamt will in einem ersten Schritt etwa 150 Ermittler entsprechend schulen. Später soll deren Zahl auf mehrere Hundert erhöht werden. Die Software soll nicht nur beim LKA selbst in München nutzbar sein, sondern an jedem Rechner mit Anschluss an das polizeiinterne Netzwerk. Zugriff sollen aber nur Ermittler erhalten, die mit Fällen in den oben genannten Kriminalitätsfeldern befasst sind. Mithilfe von Stichproben will das LKA prüfen, ob sich die Ermittler beim Einsatz des Programms an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Wieso ist die Software umstritten?

Zum einen hat der Hersteller des Programms, das US-Unternehmen Palantir, als Start-up Geld vom US-Geheimdienst CIA erhalten und zählt diesen zu seinen Kunden. Datenschützer äußerten deshalb die Sorge, dass Polizei-Daten in die USA abfließen könnten. Das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie prüfte im Auftrag vom LKA daraufhin den Quellcode der Software - und hatte keine Hinweise auf versteckte Hintertüren gefunden.

Zum anderen stoßen sich Datenschützer an dem Zugriff der Software auf Polizei-Daten, die zu völlig unterschiedlichen Zwecken gesammelt wurden. Analysten können dort je nach Fall Verbindungen zwischen Zeugen eines Unfalls und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zu Terrorverdächtigen feststellen und festhalten. Bayerns oberster Datenschützer, Thomas Petri, sah deshalb das sogenannte Zweckbindungsgebot in Gefahr.

Die Ermittler müssen zwar im Programm bei jeder Nutzung zu Beginn angeben, weshalb sie die Software verwenden und auf welche Daten sie deshalb dabei zugreifen. Je schwerer die Straftaten, die verhindert werden sollen, und je größer die unmittelbare Gefahr, desto mehr Daten dürfen bei der Analyse genutzt werden.

Landesdatenschutzbeauftragter Petri sieht den Einsatz trotzdem kritisch - unter anderem, weil viele Informationen über Menschen für die Analyse und zur Erstellung von Profilen verwendet werden können, die nie als Verdächtige geführt wurden. Er forderte deshalb, dass die Ermittler manche Daten nicht mit VeRA analysieren dürfen - und dass Daten der Polizei zur Gefahrenabwehr in der Regel nicht länger als zwei Jahre gespeichert werden sollten.

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Wird die Software bundesweit eingesetzt?

VeRA basiert auf dem Programm Gotham von Palantir und ist an bayerische Bedürfnisse angepasst worden. Andere Gotham-Versionen sind in Hessen unter dem Namen Hessendata und in Nordrhein-Westfalen (DAR) im Einsatz. Die Polizei in Hamburg prüft ebenfalls, das Programm einzusetzen. Allerdings kassierte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil Anfang 2023 die Gesetzesgrundlage, die das Land dafür geschaffen hatte.

Eigentlich hatte Bayern in seinem Vertrag mit Palantir auch Kaufoptionen für alle anderen Bundesländer sowie das Bundeskriminalamt und den Zoll ausgehandelt. Das Bundesinnenministerium nahm von einem Kauf im vergangenen Jahr aber Abstand. Man wolle stattdessen selbst eine Software-Lösung entwickeln, teilte das Ministerium mit.

Mit ersten Umsetzungsergebnissen sei - vorbehaltlich einer ausreichenden Finanzierung - ab 2025 zu rechnen, sagte eine Ministeriumssprecherin. "Es wird zunächst das Datenhaus aufgebaut, bevor ein Analyseservice integriert werden kann." Anlassbezogen werde dabei auch eine Unterstützung durch externe, privatwirtschaftliche Unternehmen geprüft. Nach LKA-Angaben hat die Anschaffung etwa 5,4 Millionen Euro gekostet. Für den Betrieb werden pro Jahr etwa 500.000 Euro einkalkuliert.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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