Badewannen-Mord in Rottach-Egern
Prozess um Badewannen-Mord: 13 Jahre unschuldig im Knast
- Veröffentlicht: 07.07.2023
- 16:35 Uhr
Über 13 Jahre unschuldig im Gefängnis - es ist einer der größten Justizskandale in der deutschen Geschichte. Im Prozess um den Badewannen-Mord von Rottach-Egern wurde der angeklagte Manfred Genditzki jetzt freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
2008 wurde eine Rentnerin tot in ihrer Badewanne in Rottach-Egern gefunden.
Manfred Genditzki war für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis.
Jetzt wurde er freigesprochen und saß vermutlich unschuldig im Gefängnis.
13 Jahre unschuldig im Gefängnis
Neues im Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern - der angeklagte Manfred Genditzki wurde jetzt freigesprochen. Der inzwischen 63-Jährige hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Nach jahrelangem Kämpfen für das Wiederaufnahmeverfahren ist Genditzki jetzt wieder ein freier Mann.
2010 wurde Genditzki verurteilt
Im Oktober im Jahr 2008 wurde eine 87-jährige Rentnerin tot in ihrer Badewanne in Rottach-Egern gefunden. Genditzki soll nach der damaligen Überzeugung des Schwurgerichts die Seniorin nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt haben.
Genditzki war damals in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig. 2010 wurde der Hausmeister dann vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
Tod der Seniorin war wohl Unfall
Neue Erkenntnisse des Gerichtes zeigen jetzt, dass der Sturz in die Badewanne ein tragischer Unfall war. Die Ergebnisse stützen sich unter anderem auf eine Computersimulation. Demnach fiel die Seniorin keinem Verbrechen zum Opfer, sondern kam "infolge eines Unfallgeschehens zu Tode".
Ein solcher Unfall sei nach den Ausführungen von Sachverständigen im Prozess "nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich". Ein Tötungsdelikt sei zwar "denktheoretisch möglich", es gebe aber "keine tatsächlichen Anhaltspunkte" dafür, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Schwerer Weg bis zum Freispruch
Es war ein holpriger Weg für Genditzki - nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein Verbrechen gab.
Genditzki hat die Vorwürfe stets bestritten - so auch in seinem letzten Wort im neuen Prozess. Auch das Gericht ging nun im dritten Prozess-Durchgang davon aus, dass die Frau in die Wanne stürzte, als sie Wäsche waschen oder sich ein Fußbad einlassen wollte, dass sie sich nicht befreien konnte - womöglich, weil sie bewusstlos war - und darum ertrank.
Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf. Im voll besetzten Zuschauerraum gab es Tränen. "Ich werde heute wieder schlecht schlafen wie ich die letzten Nächte auch. Dann muss ich anfangen, das zu verarbeiten", so Geditzki.
Entschädigung für Genditzki
Welche Entschädigung steht Genditzki zu? Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368 400 Euro für 13 Jahre. Wegen Verdienstausfalls während der Zeit im Gefängnis kann Genditzki beispielsweise noch einen materiellen Schaden geltend machen.
Während der Zeit im Gefängnis sah Genditzki seine Kinder kaum und verpasst unter anderen die Geburt des Enkelkindes. Kritikerinnen und Kritiker empfinden die Höhe der Entschädigung als viel zu gering.
- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa